Ich habe eine Versorgungsvollmacht über den Tod hinaus, eine Patientenvollmacht auch.?
Als mein Bruder verstorben ist, wollte ich den Bausparer auflösen? Doch die Aachener Bausparkasse will einen Erbschein haben. Bei der Bank meines Bruders langte die Vollmacht. Ist das deutsches Recht von der Bausparkasse? MfG Günther
3 Antworten
Hallo,
kann es sein, dass lt. Vertrag, im Todesfall eine andere Person als Begünstigter ausgewählt wurde ?
http://www.helpster.de/bausparvertrag-bei-todesfall-das-sollten-sie-beachten_113453
ich denke nicht, dass man dich ärgern will. In Dt. gibt es nun einmal für alles Vorschriften Paragrafen und Regeln. Gerade in Erbschaftsangelegenheiten nicht unbedingt überflüssig !
Eine Vollmacht besagt nichts darüber, wem das Gutachten zusteht. Ich würde sagen, Du hast bei der Bank einfach Glück gehabt daß man dort die Dinge nicht so genau genommen hat.
Die Bausparkasse will deshalb einen Erbschein, damit sie ein amtliches Dokument in den Händen hat, bei dem alle Erben genannt werden. Das ist bei den Vollmachten halt nicht gegeben.