Sparbuch eines anderen Inhabers
Aus dem Erbe meiner Eltern besitze ich ein Sparbuch, welches auf den Namen einer Bekannten meiner Mutter lautet. Meine Mutter bekam es für Dienstleistungen geschenkt, hat aber nie etwas von dem Geld abgeholt. Nach dem Tod meiner Eltern versuchte ich das Geld abzuheben. Bei der Bank sagte man mir, da ich nicht der Inhaber des Sparbuchs bin, könne man mir kein Geld geben. Das Sparbuch hat eine Kündigungsfrist von 12 Monaten. Nur der eigentliche Inhaber könne kündigen oder Geld abheben. Ich könne jedoch auch eine Vollmacht besorgen. Nachforschungen meinerseits ergaben, dass auch die Inhaberin des Sparbuchs zwischenzeitlich verstorben ist. Habe ich noch eine Möglichkeit, das Geld zu erhalten?
4 Antworten
Habe ich noch eine Möglichkeit, das Geld zu erhalten?
Nein. Ohne notarielle Beurkundung wäre das behauptete Schenkungsversprechen unwirksam. Und ohne die gab es keinen Übergang von Todes wegen und daher konnte deine Mutter auch garnicht darüber verfügen - da erging es ihr bei der Bank so wie dir jetzt.
Der rechtsnachfolgende Erbe könnte vortragen, dass es der Inhaberin seinerzeit entwendet wurde und insofern auch keine Handschenkung vorlag. Tatsächlich hat er einen Herausgabeanspruch, kann aber auch ohne Vorlage des Sparbuches über die Einlage verfügen.
G imager761
Ein eventuell etwas skuriler Vorschlag, bringe das Sparbuch zum Fundamt.
Wenn dort nicht das Sparbuch von der Eigentümerin unter Vorlage des Ausweises abgeholt wird, was ein Wunder wäre, weil sie ja verstorben ist, hast Du am Ende des Zeitraums von einem Jahr einen rechtlichen Besitztitel, denn eine Fundsache geht nach einem Jahr an den Finder.
Das Risiko, ein Erbe der Dame kommt mit einem Erbschein und holt es sich.
Man darf eben nicht einfach ein Sparbuch verschenken. Ein kleiner Brief dazu von der Schenkerin und es hätte gekappt.
Ich meine nicht den Finderlohn, sondern den Eigentumsübergang auf den Finder nach 973 BGB, habe nochmal nachgelesen, schon nach 6 Monaten.
Der kleine Haken an der Idee ist, dass das Eigentum am Sparbuch nicht dazu führt, dass man auch Inhaber des Sparkontos ist.
Ds hatte ich auch so verstanden. Ich finde allerdings nichts, was gegen die Argumentation von wfwbinder spricht.
Deswegen mein Hinweis auf den 1.- Euro.
Natürlich ist es kein Patentrezept, bei dem ich einen Erfolg garantieren kann.
Nur man bedenke die Alternativen:
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Gar nichts bekommen, weil man es enttäuscht in die Ecke pfeffert.
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Versuchen die Erben zu finden und denen die Geschichte von der Mama zu erzählen und ggf. zu teilen. Wenn die nicht teilen wollen = gibt nichts.
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Falls die Erben der alten Dame ausgeschlagen haben ist Erbe die Bundesrepublik deutschland, da gibt es nciht mal ein Dankesschreiben.
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Versuchen die Bank zu verklagen (lohnt die Summe dafür?).
Wohlbemerkt, ich weiss mein Vorschlag ist skuril, aber das einzige was mir logisch ist.
Oder der Fragesteller macht es wie ich: Bei mir hängt ein Scheck der Herstatt-Bank an der Wand. Man weiß ja nie, wenn NeoMedia wieder auf die Beine kommt, vielleicht auch Herstatt. Auch der Fragesteller sollte die Hoffnung nicht fahren lassen. Wunder geschehen immer wieder.
Das Sparbuch ist ein "hinkenes Inhaberpapier" i.S. des § 808 BGB.
http://dejure.org/gesetze/BGB/808.html
Wenn Du Dir diese Vorschrift anschaust, dann stellst Du fest, dass der Besitzer eines Sparbuchs keinen Anspruch auf Zahlung hat. Die Bank kann von ihm verlangen, dass er sich als Berechtigter ausweist. Und das ist Dein Problem: Wie willst Du nachweisen, dass das Sparguthaben verschenkt wurde? Der Besitz des Sparbuchs ist da ohne jeden Beweiswert. Es könnte ja auch dem Inhaber gestohlen oder ihm verloren gegangen sein.
Die Bank kann zwar das Geld an denjenigen auszahlen, der das Sparbuch vorlegt, ist aber nicht dazu verpflichtet. Kündigen kann nur der Konteninhaber.
Wenn die Konteninhaberin verstorben ist, dann steht das Guthaben deren Erben zu, sofern nicht testamentarisch etwas anderes verfügt wurde. Gibt es für die Schenkung an deine Mutter einen Beweis?
Das hatte ich auch vermutet. Bis ich dann darauf gestoßen bin, dass der Finderllohn sich auf den Sachwert des Sparbuchs bezieht - vielleicht 1.- Euro.