Einmalige freiberufliche Tätigkeit - welche Schritte sind notwendig?
Hallo zusammen,
Ich weiß, dass es zu diesem Thema schon einige Posts gibt, aber ich kann keinen genau auf meine Situation anwenden.
Ich habe die Möglichkeit diesen Sommer einen Monat freiberuflich für ein Unternehmen zu arbeiten. Dabei werde ich zw 5000 und 6000 € verdienen. 2020 werde ich danach nicht mehr freiberuflich arbeiten und habe es auch davor nie getan.
Ist es in diesem Fall trotzdem in Ordnung, mich nicht beim Finanzamt als Freiberufler zu melden oder sollte ich eine Steuernummer zwingend auf meiner Rechnung aufführen?
Kann ich mich (zwecks Umsatzsteuer) auf die Kleinunternehmerregelung beziehen ohne eine Steuernummer zu haben?
Vielen Dank!
Hallo
wie hast du denn dein Problem gelöst? Hast du eine Umsatzsteuer beantragt oder konntest du dich auf die Kleinunternehmerregelung beziehen?
Hi, ja! ICh konnte mich ohne Probleme auf die KU Regelung beziehen
1 Antwort
Kann ich mich (zwecks Umsatzsteuer) auf die Kleinunternehmerregelung beziehen ohne eine Steuernummer zu haben?
Ja, kannst du. Durchforste mal das Internet nach der Kleinunternehmerregelung. Die würde eher auf deine Tätigkeit zutreffen, da du von einem einmaligen Verdienst sprichst, der in diese Regelung fallen kann.