Ich bekomme ein Zwei-Familien-Haus geschenkt, werde renovieren und vermieten, kann ich die Versorgungsrente und die Renovierungskosten absetzen?
Hallo, Meine Eltern möchten mir ein Zwei Familien Haus Schenken. Ich möchte beide Teile renovieren, einen Teil vermieten und in einen Teil einziehen. Meine Eltern möchten direkt oder indirekt die Mieteinnahme des ersten Teils erhalten. Wir haben uns auf die VER-SORSGUNGSRENTE geeinigt. Ich möchte die Renovierungskosten und die Rentezahlen an meine Eltern absetzten können. Was gilt es dabei zu beachten?? Danke für HILFREICHE antworten im Voraus
3 Antworten
Ich habe Dir hier:
Eine sehr präzise und ausführliche Antwort gegeben.
Nicht ohne Grund habe ich abschließend geschrieben, dass für die genaue Vertragsgestaltung komplette Informationen erforderlich sind udn das die endgültige Lösung über die Möglichkeiten des Forum hinaus geht.
Was Du versuchst ist, eine Lösung, die man nur in einem ausführlichen Beratungsgespräch mit einem Steuerberater, bei dem auch die ganz persönlichen Daten von Dir und den Eltern zu Sprache kommen udn ggf. behandelt werden, über ein Forum zu bekommen.
Das geht nicht und jeder seriöse Schreiber hier wird Dich wegen der Details an einen StB verweisen müssen. Es geht für Dich und Deine Eltern um zuviel Geld, , als dass man halbe Sachen machen kann.
Auf der anderen Seite, mit 2-3 Beratungsstunden, + ggf. 2 Stunden für einen Vertragsentwurf hast Du von einem Kollegen eine optimale Lösung.
Hier sind mehrere Schreiber, die das lösen können, aber keiner wird sich aus dem Fenster lehnen, ohne alle Daten zu haben.
Ausserdem brauchst Du auch den Rückhalt der Beratung mit einem entsprechend versicherten Berater.
Wenn die Rente udn deren Kapitalwert abweichend vom Wert des übertragenen Vermögens ist.
Aber nochmal, die Lösung die ich Dir beschrieben habe, ist eine Lösung die genau durchgerechnet udn mit einem sorgfältig ausgearbeiteten Vertrag zu regeln ist.
Das geht nicht über ein Forum. Wende Dich an einen
v e r s i e r t e n
Berater.
Hallo, noch einen Frage. Ich habe mehrere Dokumente gelesen in dehnen steht das der Steuerliche Abzug von Versorgungsleistung nur bis ende 2007 möglich war. geht das den heute noch oder komme ich da 8 Jahr zu spät??
Hast Du Dir über die rechtliche Konstruktion Gedanken gemacht? Ich fürchte nicht. Renovierungskosten kannst Du absetzen, sofern Du Vermieter bist. Das ist hier nur beim Hälfteanteil gegeben. Für den selbstgenutzten Teil sind -läßt man mal die Miniabzüge für haushaltsnahe Handwerkerleistungen außer acht- keine Werbungskostenabzüge möglich. Das bleibt Dein Privatvergnügen.
Das mit der Rentenzahlung beißt sich mit der Schenkung. Schenkung ist eine Zuwendung ohne Gegenleistung. Hier soll aber eine Gegenleistung vereinbart werden. Was denn nun?
Wenn mich nicht alles täuscht, wurde diese Frage schon einmal gestellt und auch hinreichend beantwortet.
Wurden die Antworten nicht zu Deiner Zufriedenheit gegeben?
Nein, denn Deine Frage wurde von den Kollegen sehr gut beantwortet und es gäbe nichts hinzu zu fügen.
Daher meine Verwunderung über die Neueinstellung.
Auch an dich, noch einen Frage. Ich habe mehrere Dokumente gelesen in dehnen steht das der Steuerliche Abzug von Versorgungsleistung nur bis ende 2007 möglich war. geht das den heute noch oder komme ich da 8 Jahr zu spät??
jaja. kannst du denn sagen wann bei der Versorgungsrente der Versorgungscharakter überwiegt. So das ich dann Abzug als Sonderausgaben geltend machen kann. Danke im Voraus.