Renovierung zwischen zwei Mietverhältnissen als Vermieter
Nach Beendigung eines Mietvertrages möchte ich als VERMIETER die Wohnung vor der nächsten Vermietung renovieren (neue Bodenbeläge, Wände neu tapezieren, Heizung streichen, etc.). Im Anschluss möchte ich neu vermieten, erstmals MÖBLIERT. Ich besitze die Wohnung länger als 3 Jahre und habe/werde sie nie selbst nutzen. 1. Kann ich die Renovierungskosten voll als Werbungskosten absetzen? 2. Kann ich für die Renovierungsphase (Leerstand, kein Mietverhältnis) die mir entgangene Miete als "Belastung" (fiktive Miethöhe) bei der Einkommenssteuer angeben? 3. Wenn ich alle Möbel NEU kaufe - kann ich diese alle als Werbungskosten absetzen? 4. Gibt es eine zeitliche Obergrenze, die maximal zwischen den beiden Mietverhältnissen liegen darf? 5. Habe etwas gelesen, dass das bisherige Mietverhältnis noch bestehen sollte, da man ansonsten die Kosten nicht absetzen kann. Gilt dies auch, wenn ich die Wohnung nach den Arbeiten wieder vermiete?
Danke!
1 Antwort
Die Aufwendungen für die Renovierung sind sofortige Werbungskosten, aber Du kannst sie auch auf bis zu 5 Jahren verteilen. Da Du nicht zu ermäßigter, marktferner Miete an Angehörige vermieten wirst und Du eine Ergebniserzielungsabsicht hast, sind die Werbungskosten voll ansetzbar.
Entgangene Miete kannst Du nicht als Belastung ansetzen. Diese entgangene Miete fehlt einfach bei Deinen Mieteinkünften.
Die Möbel kannst Du nur abschreiben (vermutlich linear verteilt auf 13 Jahre) und den jährlichen AfA-Betrag als Werbungskosten ansetzen.
Maximale Obergrenze liegt (vermute ich) bei ca. 10 Jahren, um noch eine Gewinnerzielungsabsicht plausibel zu machen. Dazu gehören dann aber auch Nachweise der Vermietungsbemühungen (Annoncen etc.).
Frage 5 ist irrelevant, da keine Eigennutzung beabsichtigt ist.