Hund zerkratzt Tapeten und Türrahmen - zahlt die Tier-Haftpflicht?
Eine Freundin hat jetzt ihre Wohnung gekündigt. Für Renovierungsarbeiten für das Tapezieren und Lackieren von Wänden und Türrahmen hat sie vom Maler eine Rechnung von ca. 500 € erhalten. Jetzt erzählte sie mir dass sie das Geld von ihrer Tier-Haftpflicht ersetzt bekäme, da ihr Hund die Sachen zerkratzt und beschädigt hat. Muss die Tier-Haftpflicht hierfür wirklich aufkommen?
4 Antworten
Nein, es gibt sogar Urteile dazu, dass der Halter hierfür verantwortlich ist (besser erziehen). Aber wie Snoopy155 sagt - ein guter Vertreter kann viel hinzaubern, wenn er daran interessiert ist, den Kunden zu halten.
Die Versicherung muß eigentlich nicht bezahlen. Aber wenn man einen guten Versicherungsvertreter hat und dem die Angelegenheit in die Hand drückt, dann kann man davon ausgehen, dass man die Kosten erstattet bekommt. Der Vertreter wird unter dem Aspekt weitere Versicherungen eines Tages abschliessen zu können den Kunden bestmöglich unterstützen und die Versicherung wird keine Rückfragen stellen.
Grundsätzlich ist zu sagen: Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung (für Pferde und Hunde) Leistet nach der Gefährdungshaftung, somit muss kein verschulden seitens der Halters oder Hüters vorliegen. Aber: In den Allgemeinen Bedingungen für Tierhalterhaftpflichtversicherungen steht in
§ 3 Nicht versicherte Gefahren und Kosten . . . 6. Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer gemietet, gepachtet, geliehen oder durch verbotene Eigenmacht erlangt hat oder die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind oder die durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers an oder mit diesen Sachen entstanden sind.
Somit sollte diese Frage recht Eindeutig zu beantworten sein. Eindeutig: NEIN!
Nein, das muss und wird sie nicht. Das Kaputt-Kratzen von Gegenständen wird von den Gerichten heute als Ergebnis keiner oder schlechter Erziehung gesehen und dafür ist der Hundehalter ganz allein selbst verantwortlich und nicht seine Versicherung.