Ist eine Haushaltshilfe in der Haftpflicht mitversichert während ihrer Arbeitszeit?

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kommt wohl auf das Versicherungsunternehmen an, ich hab mal auf der Onlineseite meiner Versicherung geschaut u. Dir folgendes kopiert: Mitversicherte Personen

Ihre Private Haftpflichtversicherung leistet nicht nur für Sie, sondern auch Mitglieder Ihrer Familie sind ohne einen zusätzlichen Beitrag in der Familien-Privat-Haftpflichtversicherung mitversichert. Dazu gehören:

  • Ehegatte und eingetragene Lebenspartnerschaften im Sinne des Lebenspartnerschaftengesetzes

  • Lebensgefährtin/-gefährte, wenn sie/er unverheiratet und unter der Anschrift des Versicherungsnehmers amtlich gemeldet ist sowie im Versicherungsvertrag namentlich genannt wird

  • Unverheiratete Kinder (auch Stief-, Adoptiv-, Pflegekinder und Mündel), Kinder über 21, solange sie sich noch in der Schulausbildung oder innerhalb von zwölf Monaten anschließenden Berufsausbildung befinden (Lehre und/oder Studium, nicht jedoch Referendarzeit, Fortbildungsmaßnahmen und dergleichen). Eine innerhalb von zwölf Monaten anschließende zweite Ausbildung (Lehre oder Studium) ist ebenfalls mitversichert, ebenso Grundwehr- bzw. Zivildienst (siehe Bedingungen)

  • Haushaltshilfen: während der Tätigkeit als Haushaltshilfe für den Versicherungsnehmer; Schäden am Eigentum des Versicherungsnehmers sind nicht versichert

  • Tagesmütter (bei einem maximalen Verdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze der Sozialversicherung)

Wenn es nicht gerade eine Single-Haftpflichtversicherung ist, dann sind gewisse Schäden durch die Haushaltshilfe bei der HUK24 gem. RHB, Seite 4, II. 2. mitversichert:

https://www.huk24.de/-snm-0177507461-1257932115-006b000003-0000019172-1262435618-enm-pdf/hus/HUSB209_0809.pdf