Das hängt davon ab, was damals abgeschlossen wurde. Läuft das Sparbuch auf den Namen des Neffen, können Änderungen nur mit dessen Zustimmung vorgenommen werden. Läuft es auf den Namen des Freundes, kann er die Herausgabe des Geldes verweigern.

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Dazu habe ich folgendes gefunden: AG München, 30.7.08, 144 C 16208/08 - Tanken ohne zu bezahlen


AG München, Urteil vom 30.07.2008 - 144 C 16208/08

Überlässt jemand sein Auto einem Dritten, der dieses an einer Tankstelle betankt und ohne zu zahlen wegfährt, führt dies nicht zu einem Auskunftsanspruch über die Person des Dritten gegenüber dem Eigentümer des Autos. Ein solcher Anspruch ergibt sich weder aus einem Vertragsverhältnis, denn der Eigentümer hat nicht selbst getankt, noch aus einem deliktischen Verhalten, denn der Eigentümer hat nicht selbst betrogen und auch den Fahrer nicht angewiesen, ohne Bezahlung wegzufahren...

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Nein, das muss und wird sie nicht. Das Kaputt-Kratzen von Gegenständen wird von den Gerichten heute als Ergebnis keiner oder schlechter Erziehung gesehen und dafür ist der Hundehalter ganz allein selbst verantwortlich und nicht seine Versicherung.

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Nein, diese Lebensmittel werden nicht auf Hartz IV – Leistungen angerechnet. Es wäre auch sicher kaum möglich, den Wert solcher Waren genau zu berechnen.

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