Honorartätigkeit im sozialen Bereich steuerfrei?
Hallo,
ich mache seit einiger Zeit Nachtdienste als Betreuerin in einer Unterkunft für junge Frauen. Der Träger ist gemeinnützig, vom Staat finanziert. Ich kriege, wenn ich einen Nachtdienst mache, eine Aufwandsentschädigung. Ich verdiene nicht mehr als 2000 Euro pro Jahr dort. Nebenbei bin ich im sozialen Bereich festangestellt und kriege einen Lohn. Fällt die honorartätigkeit unter der Übungsleiterpauschale und ist damit steuerfrei?
Ich bin Erzieherin und Sozialarbeiterin.
Ich finde den paragrafen mit der Übungsleiterpauschale etwas schwammig und hoffe aber, dass ich darunter Falle.
2 Antworten
Was ist denn an dem Paragrafen schwammig? Wir sprechen doch von Par. 3 Nr. 26 EStG?
Du bist 1. nebenberuflich tätig 2. als Erzieher, Betreuer oder vergleichbare Tätigkeit und 3. ist der Träger gemeinnützig. Also passt es doch.
Als Köchin der Einrichtung wäre es anders.
Was übst du denn mit den jungen Frauen nachts.
Ich übe nichts in dem Sinne, ich beaufsichtigen sie. Und dennoch steht neben der Übungsleiterpauschale, dass auch Erzieher und Betreuer in gemeinnützigen Einrichtungen unter diese übungsleiterpauschale fallen.