Kitazuschuss- Elterngeldberechnung
Hallo erstmal, ich bin neu hier u. freu mich auf regen Austausch, meine Frage: Ich kriege steuerfreien Kitazuschuss- wird dies ins Nettogehalt, daß maßgeblich ist für s Elterngeld, mit eingerechnet o. ausgeklammert?
Danke vorab für Antworten
1 Antwort
Welche Berechnungsmethode gilt ???
Das ist eigentlich üblich, das Beispiel stammt aus Bayern:
Die Feststellung dieser "zumutbaren Belastung" geschieht durch die Gegenüberstellung einer Belastungsgrenze mit dem Einkommen der Eltern, die mit dem Kind zusammenleben.
Die Belastungsgrenze ergibt sich aus festgelegten Beträgen für den Haushaltsvorstand und jedes weitere Familienmitglied sowie aus den jeweils individuellen Beträgen für z.B. die Miete oder Versicherungen.
Einkommen sind alle Beträge, die der Familie "zufließen". Also z.B. Nettoerwerbseinkommen, Kindergeld, Unterhaltsbeiträge, Waisenrenten, Nettoeinkommen aus selbständiger Tätigkeit, Leistungen des Arbeitsamts etc.
Aber das kann auch je nach Bundesland davon abweichen