Darf man eine Übungsleiterpauschale annehmen, wenn man einen Hauptjob (Teilzeit) und einen auf 450 Euro Basis hat?

1 Antwort

Hallo,

Ja, gegen diese Kombinationen spricht nichts. Neben einem 450-Euro-Minijob(bzw. einem kurzfristigen Minijob) kann man einen Job als Übungsleiter ausüben, ohne dass dies negative Konsequenzen hat. Diese Jobarten werden nicht zusammengerechnet. 


Studium1991 
Beitragsersteller
 24.11.2016, 09:39

Hallo,

ich hab mich gerade mal informiert und bin dabei auf diesen Punkt gestoßen ( punkt Nr.2 ) Laut den Vorrausetzungen darf ich es doch nicht oder?

Voraussetzungen für die Übungsleiterpauschale

An den Erhalt der Übungsleiterpauschale sind wesentliche Voraussetzungen geknüpft:

•Es muss sich um eine nebenberufliche Tätigkeit handeln. Eine Tätigkeit gilt als nebenberuflich, wenn sie zeitlich nicht mehr als ein Drittel eines vergleichbaren Vollzeitberufs in Anspruch nimmt.

•Die nebenberufliche Tätigkeit muss sich von der hauptberuflichen Tätigkeit abgrenzen, das heißt, die nebenberufliche Tätigkeit darf nicht zu den Aufgaben des Hauptberufs gehören.

•Die Tätigkeit muss im Dienst oder Auftrag einer öffentlichen oder öffentlich-rechtlichen Institution, eines gemeinnützigen Vereins, einer Kirche oder vergleichbaren Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke erfolgen.

•Es muss sich um eine Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder eine künstlerische Tätigkeit oder eine nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen handeln.

Bei der Übungsleiterpauschale muss es sich nicht unbedingt um geringe „Aufwandsentschädigungen“ handeln, auch Spitzenhonorare können von ihr abgedeckt werden.

Gaenseliesel  24.11.2016, 10:05
@Studium1991

Punkt 2 ) die nebenberufliche Tätigkeit darf nicht zu den Aufgaben des Hauptberufs gehören. ....wenn arbeitsvertraglich dem nichts entgegensteht ? 

Punkt 3) davon ist auszugehen  !

Studium1991 
Beitragsersteller
 24.11.2016, 10:40
@Gaenseliesel

Es steht dem auch nicht entgegen. Hab nur bedenken, da ich ja als Erzieher in teilzeit arbeite und bei den Vorraussetzungen ja steht, dass mein Hauptberuf klar von den nebenberuf unterscheiden werden muss, was aber eben nicht der fall ist