Guten Tag,
das Anti-Stallking-Gesetz, Paragraph 238 wurde im Oktober verschärft, zu Gunsten der Opfer.
Nun stellte der Staatsanwalt das Verfahren bei einem Stalking Opfer in 06.2022 ein, doch seine Begründung bezieht sich eindeutig auf die VERALTETE FASSUNG!!!!
Ursprünglich sollte der Anwalt des Opfers Beschwerde einlegen, doch das Opfer ist Hartz 4 und kann sich das nicht leisten und das, obwohl weiter massivst gestalkt wird.
Was tun?
Das schlimmste, nun schon das zweite Mal! Beim ersten Mal wurde von Seiten des Staatsanwalt behauptet, dass das Opfer nicht gestalkt wird!
Nicht zu fassen. Meine Bekannte ist umgezogen, hat ihren Job verloren, da mit den Nerven fertig.
Keiner der angegebenen Zeugen wurden befragt und zweite Anzeige wurde acht Monate liegen gelassen.Mache mir ernsthaft Sorgen um die physische und psychische Gesundheit meiner Bekannten. scheitert es zum Einen, wegen der faulen Willkür des Staatsanwalts?....und Zweitens da keine finanziellen Mittel beim Opfer?
Sie hat doch deswegen den Job verloren! Unfassbar