Freund arbeitet, ich beziehe die Grundsicherung. Zusammenziehen?
Hallo,
Im Internet finde ich nur etwas über das Thema Hartz 4, aber nicht über die Grundsicherung.
Ich bin arbeitsunfähig und beziehe die Grundsicherung.
Mein Freund jedoch arbeitet.
Wird mein Geld gekürzt, wenn ich zu ihm ziehe?
2 Antworten
Für Grundsicherung gelten fast dieselben Regeln wie für ALG2, daher würd ich mal davon ausgehen, das wie bei ALG2 das erste Jahr WG auf Probe ist und erst im zweiten Jahr das Gehalt deines Freundes voll mit angerechnet wird.
D.h. im ersten Jahr erhältst du weiter deine volle Grundsicherung und die Hälftige Miete.
Wird mein Geld gekürzt, wenn ich zu ihm ziehe?
Im ersten Jahr des Zusammenlebens wohl eher nicht, danach hängt es von seinem Einkommen ab, ob es bzw. wieviel angerechnet wird.
Hier kannst du es selber nachrechnen:
Okay danke ^^ finde es eh schwachsinnig, den Freund mit zu beziehen ohne Kinder und Ehevertrag...