Hausverkauf trotz Bürgschaft mit Grundschuld für Kind?

2 Antworten

Zunächst solltest Du einmal feststellen, ob die Sicherheit überhaupt noch erforderlich ist.

Hat der Bruder evtl. bereits so viel getilgt, dass der Kreditsaldo die Grundschuld seines eigenen Hauses unterschreitet, kann die Rückgabe der Bürgschaft verlangt werden (Übersicherung).

Ist der Saldo noch nicht so weit gekommen, kann wenigstens die Höhe der Bürgschaft entsprechend vermindert werden.

Casigabi:

Dein Bruder hat zur Belegung der Gestehungskosten für ein Hausgrundstück Darlehen aufgenommen. Immobilienwert und/oder Bonität reichten der Bank als Sicherheit nicht aus, deshalb hat der Vater auf seiner Immobilie eine Grundschuld als zusätzliche Sicherheit für die Forderung der Bank eintragen lassen.

Dein Vater beabsichtigt, sein Grundstück lastenfrei zu verkaufen und ist daran interessiert zu wissen, ob aus dem Verkaufserlös vorab mögl. Forderungen aus der Grundschuld zu tilgen sind.

Grundsätzlich gilt: Ob und ggfl. zur welchen Bedingungen die Löschung der Grundschuld bewilligt wird, prüft und entscheidet die Bank nach  Kriterien eines möglichen Ausfallrisikos:

Hat der Bruder bisher  fällige Leistungen stets vertraggemäß ohne Mahnungen erfüllt oder mußte auch der Vater einspringen? Hat sich die Bonität des Bruders seit Darlehenswährung wesentl. verbessert? Wie hoch ist die durch Tilgung reduzierte Darlehen-Restschuld? Hat sich der Marktwert der Immobilie des Bruders seit Darlensgewährung wesentllich erhöht? Gibt es überhaupt eine Ersatzsicherheit für den Fall, dass die Bank die Löschung hiervon abhängig macht?