Wird denn in Deiner Jahres-(Hausgeld-)abrechnung der Hausverwaltung nicht nach umlegbaren und nicht umlegbaren Kosten unterschieden?
Bei mir ist das so. Da war das dann einfach. Ich musste nur noch die gezahlte Grundsteuer hinzufügen, da ich diese ja direkt ans Finanzamt und nicht an die Hausverwaltung gezahlt habe.
Hausverwaltungsgebühren, Zuführungen zur Instandhaltungsrücklage, Vermieter-Rechtschutz und sämtliche Reparaturen (es sei denn, es handelt sich um Reparaturen, die über die Kleinreparaturklausel im Mietvertrag umgelegt werden können) sind nicht auf den Mieter umlegbar.