Wird denn in Deiner Jahres-(Hausgeld-)abrechnung der Hausverwaltung nicht nach umlegbaren und nicht umlegbaren Kosten unterschieden?

Bei mir ist das so. Da war das dann einfach. Ich musste nur noch die gezahlte Grundsteuer hinzufügen, da ich diese ja direkt ans Finanzamt und nicht an die Hausverwaltung gezahlt habe.

Hausverwaltungsgebühren, Zuführungen zur Instandhaltungsrücklage, Vermieter-Rechtschutz und sämtliche Reparaturen (es sei denn, es handelt sich um Reparaturen, die über die Kleinreparaturklausel im Mietvertrag umgelegt werden können) sind nicht auf den Mieter umlegbar.

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Schau mal was der Focus dazu geschrieben hat:

Ein Ausstieg aus der Gemeinschaftswährung wäre (für Deutschland) die mit Abstand teuerste Alternative, wie der Wirtschaftswissenschaftler Markus Rudolf von der Otto Beisheim School of Management in Vallendar errechnet hat. In diesem Fall drohten den Unternehmen Verluste von 54 Milliarden Euro pro Jahr.

Quelle: http://www.focus.de/finanzen/news/finanz-studie-euro-ausstieg-kaeme-deutschland-teuer-zu-stehen_aid_671616.html

Der Spiegel schreibt zu diesem Thema:

Der Ökonom Dirk Meyer hat ein Szenario entworfen, bei dem insgesamt Kosten von 250 bis 340 Milliarden Euro entstehen würden. Das wären stolze 10 bis 14 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP).

UBS-Chefökonom Deo hält dagegen sogar 20 bis 25 Prozent des BIP für realistisch - allein im ersten Jahr. Pro deutschem Staatsbürger wären das zwischen 6000 und 8000 Euro, in den folgenden Jahren zwischen 3500 und 4500 Euro. Zum Vergleich: Müssten nach Griechenland auch noch Portugal und Irland mit einem 50-prozentigen Schuldenschnitt gerettet werden, würde das laut Deo nur rund tausend Euro pro Bundesbürger kosten - und zwar einmalig.

Wenn Du jetzt Deine Ersparnisse in stabile Fremdwährungen oder Sachwerte wandeln würdest, dann konntest Du zukünftige EUR-Verluste bis zur Wiedereinführung der DM für Dein Privatvermögen vermeiden. Nach der Wiedereinführung der DM wäre mit einer erheblichen Deflation zu rechnen. Hier wäre dann empfehlenswert die Fremdwährung wieder in DM umzutauschen.

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Dein Schwager hat eine Firma gehabt? Was für eine Gesellschaftsform hatte denn die Firma? Davon hängt ab, ob Dein Schwager mit seinem Privatvermögen haftbar ist. Das bedeutet, dass Du Privatschulden, die Du bei Deinem Schwager hattest, möglicherweise nicht mit offenen Gehaltsforderungen seines Betriebes verrechnen kannst.

Dein Schwager kann Dir natürlich schriftlich quittieren, dass er auf die private Forderung verzichtet. Ich bin mir aber nicht sicher, ob das einer gerichtlichen Begutachtung standhalten würde. Das könnte nämlich so aussehen, als ob Dein Schwager sein Vermögen vor der Scheidung mit seiner Frau in Sicherheit bringen wollte.

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"Bei jedem Erwerb von Bauland, Gartengelände, Wohnung oder Haus fällt Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis an. [...] Nur wenige Fälle sind vom Zugriff des Fiskus ganz befreit, etwa wenn die Immobilie vererbt oder verschenkt wird oder wenn Eltern das Eigenheim auf ihre Kinder übertragen."

Quelle: http://www.focus.de/immobilien/kaufen/tid-23223/grunderwerbsteuer-so-druecken-immobilienkaeufer-die-nebenkosten_aid_652772.html

Es fällt in Deinem Fall also nicht nochmal Grunderwerbsteuer an, da es sich um eine Schenkung und keinen Verkauf handelt.

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Weder Mehrwertsteuer beim Kauf noch Abgeltungssteuer beim Verkauf fällt an.

Bei Edelmetallen handelt es sich nicht um Wertpapiere, sondern stattdessen um physische Anlagegüter. Daher sind Gewinne aus dem Verkauf von Edelmetallen wie Gold frei von der Abgeltungsteuer.

Der Kauf und Verkauf von Goldmünzen oder Goldbarren ist steuerfrei bei der Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer), sofern die Goldmünzen bzw. Goldbarren als Anlagegold i.S. des § 25c Abs. 2 UStG zu qualifizieren sind. Die Kriterien lauten:

  • Goldbarren: Gold in Barren- oder Plättchenform mit einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht und einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel
  • Goldmünzen, die einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel aufweisen, nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 Prozent übersteigt.

Quelle: http://www.finanztip.de/recht/bank/gold-steuertipps.htm

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Auf wen von Euch beiden läuft denn der Vertrag? Wenn Vertrag und Rechnung auf Deinen Namen laufen sehe ich keine rechtlichen Chancen. In diesem Fall müsstest Du beweisen, dass er und nicht Du die Kosten verursacht hat. Du hättest die Karte sofort nach der Trennung sperren lassen müssen.

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Ja, ich werde wechseln, weil...

Ja, ich wechsel die Versicherung. Durch den Wechsel zahle ich etwa den gleichen Jahresbeitrag wie letztes Jahr, habe allerdings nun freie Werkstattwahl - also mehr Leistung! Ich vergleiche die Versicherung jedes Jahr. Hauptargumente sind für mich immer der Preis und die Leistung. Erst an dritter Stelle kommt für mich der Service.

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Ja, es ist möglich, dass Du bei verschiedenen Auskunfteien unterschiedliche Bewertungen hast. Das liegt daran, dass nicht immer alle Auskunfteien über Deine Geschäfte gleichermaßen informiert werden. Die meisten nutzen nur die Schufa oder Kreditreform. Die Kreditgeber legen meist selbst fest welche Auskunfteien sie nutzen möchten. Du kannst natürlich gern versuchen Sie mit der Bewertung einer anderen Auskunftei zu überzeugen.

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Lies mal: http://www.dowjones.de/site/2011/11/tui-bereitet-sich-auf-m%C3%B6gliche-w%C3%A4hrungsumstellung-in-griechenland-vor.html

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Die Vermieterin hat für die Zeit vor 2010 kein Recht mehr den Fehlbetrag einzufordern. Die Vermieterin muss innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes abrechnen und hat auch bis spätestens zu diesem Zeitpunkt ein Recht zur Korrektur (Verfristung). Die Rechte des Mieters sind vom Gesetzgeber etwas komfortabler erfolgt. Der Mieter hat bis zu 3 Jahren Zeit Einspruch gegen eine Nebenkostenabrechnung einzulegen. Die 3 Jahresfrist beginnt erst mit Ende des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist. (§ 195 BGB – Regelmäßige Verjährungsfrist)

Siehe auch: http://www.zinshaus-rendite.de/nebenkostenabrechnung-verjaehrung/

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Wenn kein Mietvertrag existiert, dann existiert auch keine vertragliche Grundlage für eine Mietzahlung. Das muss schriftlich festgehalten sein! Die Möbel darf der Untervermieter natürlich nicht einbehalten. Das ist selbst dann nicht zulässig, wenn ein ordentlicher Untermietvertrag bestehen würde. Der Untervermieter kann dafür bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden.

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Die Kosten muss der Vermieter natürlich tragen. Die Kosten dürften allerdings gringer sein, da bei der Abrechnung nur eine Person angenommen wird (wie das auch schon mig112 richtig beschrieben hat). Müllgebühren fallen bei Wohnungsleerstand überhaupt nicht an. Bei Deiner Einkommensteuererklärung kannst Du allerdings alle diese Kosten absetzen, insofern Du dem Finanzamt Deine Vermietungsabsicht nachweisen kannst. Du musst also aktiv nach einem neuen Mieter gesucht haben.

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Ich würde erstmal meinen Mietvertrag prüfen. In meinem Mietvertrag steht, dass Untervermietung ohne Zustimmung des Vermieters ausgeschlossen ist.

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Gemietete Sachen sind meist in der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen. Ich hatte z.B. schon mal einen Schaden beim Ausladen eines Koffers an einem Mietwagen verursacht (Schramme an der Kofferraum-Ladekante). Die Privathaftpflichtversicherung hat die Leistung mit der Begründung verweigert, dass es sich um eine gemietete Sache handelt und dies in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen ist. Aber an Deiner Stelle würde ich trotzdem versuchen den Schaden bei der Versicherung einzureichen. Dann wirst Du ja sehen ob die Versicherung zahlt.

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Gibt es denn eine Hausverwaltung? Wenn ja, dann dürften die zusätzlichen Kosten nur folgende sein:

  • Hausgeld (Heizkosten, Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Grünanlagenpflege, Winterdienst, Straßenreinigung, Hausstrom, Instandhaltung Antennenanlage, Hausmeister, Aufzuginstandhaltung, Schornsteinfeger, Versicherungen, Kleinreparaturen usw.)
  • Reparaturen innerhalb der Wohnung
  • Hausverwaltergebühr
  • Instandhaltungsrücklage
  • Grundsteuern
  • Rechtschutzversicherung für Vermieter
  • Kosten für Mietersuche (Annonce, Makler...)
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Vom Aktienmarkt kennt man sowas aber bei Immobilien ist das in Deutschland nicht üblich. Damit geht man auch ein hohes Risiko - vergleichbar mit einer Anzahlung an eine Möbelfirma oder vergleichbar mit einem Privatdarlehen - ein. Denn einen Gegenwert für die 10.000 EUR Anzahlung gibt es doch nicht, oder? Eine Quittung wird Dein Vater ja erhalten haben - aber was nützt die, wenn der Verkäufer mit dem Geld auf und davon ist. Ist es denn sicher, dass die Wohnung (noch) dem Verkäufer gehört?

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Nein. Das sind keine Zinserträge und somit musst Du auch keine Kapitalertragssteuer und Soli zahlen. Es sind auch keine vorgezogenen Zinsen. Bei der Steuererklärung brauchst Du den Betrag nicht auszuweisen.

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Für die ersten drei Monate des Einsatzes im Rhein-Main-Gebiet kannst Du Einsatzwechseltätigkeit geltend achen. Dafür kannst Du dann sowohl die Verpflegungspauschale in der Steuererklärung ansetzen als auch die tatsächlich gefahrenen km von deiner Privatwohnung zum Einsatzort (also nicht nur die einfache Entfernung wie bei der Kilometerpauschale sondern das Doppelte). Nach den ersten 3 Monaten ist Schluss, es sei denn Du arbeitest danach wieder an einem anderen Einsatzort (z.B. wieder in Hamburg). Es reicht allerdings dabei nicht, wenn Du mal einen Tag in Hamburg bist und dann wieder im Rhein-Main-Gebiet. So schnell beginnt das Spiel leider nicht von vorn...

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Der Freibetrag für die Erbschaftssteuer liegt ab dem 01.01.2010 für Enkel nach dem Tod der Großeltern bei 400.000 EUR. Bei Eigentumsübertragung an den Enkel vor dem Tod des Opas wäre allerdings bereits ab einem Betrag von 200.000 EUR Schenkungssteuer fällig. Für Kinder liegt der Freibetrag in der Schenkungssteuer jedoch auch vor dem Tod bei 400.000 EUR. In Deinem Fall wäre es einfacher den Tod des Opas abzuwarten und dann für den Betrag oberhalb von 400.000 EUR Erbschaftssteuer zahlen. Andernfalls müsstest Du das Eigentum erst an Deine Eltern und dann an Dich übertragen (doppelte Eigentumsumschreibung). Auch hier würdest Du dann nur für den Betrag oberhalb von 400.000 EUR Schenkungssteuer zahlen.

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