Antwort
Hallo!
Soweit ich weiß sind doch nur die Kinder von meinem Opa erbberechtigt, oder ? In diesem Falle bleibt es tatsächlich bei diesen beiden.
Wenn wir den Weg über meine Mutter gehen, und mein Opa aber <10 jahre lebt, hat mein Onkel (für den Fall das es nicht einverstanden sein wird) also Anspruch auf seinen Pflichanteil? Verstehe ich das richtig ? und dieser liegt bei 25% ?
Weiteres Vermögen spielt hier keine Rolle, also großes Kapitalvermögen hat mein Opa nicht.
Danke nochmal!