Hat ein Erbe (Sohn) des Verstorbenen das Recht, einen Stromvertrag übernehmen zu dürfen oder muss er zwingend einen neuen Stromvertrag abschließen?

4 Antworten

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Es fehlt der Zusammenhang.

Wenn der Erbe in das haus des Verstorbenen einzieht, tritt er in alle dort geltenden Verträge erstal ein, Versicherungen und eben auch Strom.

Dann wäre zu klären, ob einer der Beteiligten ein Sonderkündigungsrecht hat und davon gebrauch macht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Walter402 
Beitragsersteller
 22.10.2022, 23:29

Das Bankkonto des Verstorbenen soll gekündigt werden. Deshalb muss der Stromanbieter sowieso angeschrieben werden.

wfwbinder  22.10.2022, 23:33
@Walter402

Da teilt mn ja nur mit, dass die nun von einem anderen Konto abbuchen sollen.

Im Übrigen, ist es eigentlich wie ein Mieterwechsel. Wenn es ein günstiger Vertrag ist, würde ich einfach mitteilen, der Wohnungseigentümer ist verstorben, nun wohnt da der Sohn/die Tochter, bitte von Konto ... abbuchen und abwarten.

Nein, er muss nicht zwingend einen neuen Vertrag abschließen, denn der Erbe ist Rechtsnachfolger der Erblassers und tritt damit in die bereits bestehenden Verträge ein.

Oder was ist der genaue Hintergrund der Frage? Will der Versorger Preise erhöhen, oder eine Preisgarantie kündigen?


Walter402 
Beitragsersteller
 22.10.2022, 23:32

Der Verstorben hatte einen super günstigen Stromvertrag und ich möchte die Wohnung weiter nutzen, aber das Bankkonto des Verstorbenen kündigen. Von daher möchte ich diesen Stromvertrag liebend gerne behalten.

orgel  22.10.2022, 23:40
@Walter402

Dann würde ich den Nachweis (ggf. Erbschein) dort hinschicken mit dem Hinweis dass der Erbe als Rechtsnachfolger den Vertrag übernimmt und die Bankverbindung für die zukünftigen Abbuchung mitteilen.

Andri123  23.10.2022, 00:04
@orgel

Bei Mietverträgen besteht zumindest für beide Seiten ein Sonderkündigungsrecht. Zu anderen Verträgen finde ich nichts.

Aber ich glaube eher nicht, dass ein Stromvertrag mit "supergünstiger" Preisbindung fortbestehen wird. Versuchen kann man es ja.

orgel  23.10.2022, 00:14
@Andri123

Darum ja meine Frage, was der Hintergrund ist. Denn grundsätzlich ist der Erbe ja Rechtsnachfolger des Erblassers und übernimmt seine Rechtsposition und auch die geschlossenen Verträge. Dass Verträge ggf. gekündigt werden können ist ja erst relevant, wenn etwaige Sonderkündigungsrechte auch wahrgenommen und ausgesprochen werden. Dann erst kann geprüft werden, ob es in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht auch tatsächlich gibt.

Andri123  23.10.2022, 00:24
@orgel

"Der Verstorben hatte einen super günstigen Stromvertrag".

Der Versorger wird sicherlich ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen, so es ihm möglich ist.

Mein Gasversorger hat gerade von 7,5 auf 30 Cent pro kwh erhöht, wer würde sich das entgehen lassen?

Walter402 
Beitragsersteller
 23.10.2022, 18:42
@Andri123

Genau, das befürchte ich dann ja auch. :-/

Jeder Mieter hat die freie Wahl eines Versorgungsunternehmen.


Walter402 
Beitragsersteller
 23.10.2022, 18:46

Mit Mieter hat die Frage gar nichts zu tun, sondern nur mit einem verstorbenen Hauseigentümer und seinem guten Stromvertrag.

der Kunde ist tot und daher gibt es einen neuen Vertrag


Walter402 
Beitragsersteller
 22.10.2022, 23:29

Neue Stromverträge sind leider extrem teuer im Moment.