Hat ein Erbe (Sohn) des Verstorbenen das Recht, einen Stromvertrag übernehmen zu dürfen oder muss er zwingend einen neuen Stromvertrag abschließen?
4 Antworten
Es fehlt der Zusammenhang.
Wenn der Erbe in das haus des Verstorbenen einzieht, tritt er in alle dort geltenden Verträge erstal ein, Versicherungen und eben auch Strom.
Dann wäre zu klären, ob einer der Beteiligten ein Sonderkündigungsrecht hat und davon gebrauch macht.
Da teilt mn ja nur mit, dass die nun von einem anderen Konto abbuchen sollen.
Im Übrigen, ist es eigentlich wie ein Mieterwechsel. Wenn es ein günstiger Vertrag ist, würde ich einfach mitteilen, der Wohnungseigentümer ist verstorben, nun wohnt da der Sohn/die Tochter, bitte von Konto ... abbuchen und abwarten.
Nein, er muss nicht zwingend einen neuen Vertrag abschließen, denn der Erbe ist Rechtsnachfolger der Erblassers und tritt damit in die bereits bestehenden Verträge ein.
Oder was ist der genaue Hintergrund der Frage? Will der Versorger Preise erhöhen, oder eine Preisgarantie kündigen?
Der Verstorben hatte einen super günstigen Stromvertrag und ich möchte die Wohnung weiter nutzen, aber das Bankkonto des Verstorbenen kündigen. Von daher möchte ich diesen Stromvertrag liebend gerne behalten.
Dann würde ich den Nachweis (ggf. Erbschein) dort hinschicken mit dem Hinweis dass der Erbe als Rechtsnachfolger den Vertrag übernimmt und die Bankverbindung für die zukünftigen Abbuchung mitteilen.
Darum ja meine Frage, was der Hintergrund ist. Denn grundsätzlich ist der Erbe ja Rechtsnachfolger des Erblassers und übernimmt seine Rechtsposition und auch die geschlossenen Verträge. Dass Verträge ggf. gekündigt werden können ist ja erst relevant, wenn etwaige Sonderkündigungsrechte auch wahrgenommen und ausgesprochen werden. Dann erst kann geprüft werden, ob es in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht auch tatsächlich gibt.
Jeder Mieter hat die freie Wahl eines Versorgungsunternehmen.
Mit Mieter hat die Frage gar nichts zu tun, sondern nur mit einem verstorbenen Hauseigentümer und seinem guten Stromvertrag.
der Kunde ist tot und daher gibt es einen neuen Vertrag
Neue Stromverträge sind leider extrem teuer im Moment.
Das Bankkonto des Verstorbenen soll gekündigt werden. Deshalb muss der Stromanbieter sowieso angeschrieben werden.