Kosten Erbengemeinschaft Mehrfamilienhaus

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Natürlich müssen sich die Geschwister gemäß ihres prozentualen Erbanteiles an den Kosten beteiligen. Alle Kosten die bis zur Klärung der Frage was mit der Wohnung geschehen soll entstehen, sind von allen Erben bis dahin zu tragen.

Es handelt sich hier ja offenbar um ein nicht in Wohneigentum aufgeteiltes Dreifamilienhaus. Da muß man sich doch fragen, wie das mit dem Verkauf denn überhaupt funktionieren soll. Rein rechtlich ist es natürlich kein Problem einen Miteigentumsanteil zu veräußern. Nur gibt es dafür i.d.R. keine Nachfrage, denn im Normalfall möchte doch jeder Wohnungskäufer eine Wohnung für sich haben. Einen Käufer findet man daher nur zu unakzeptablen Bedingungen, falls überhaupt. Was alternativ auf Dich zukommen kann, ist die Zwangsversteigerung des gesamten Hauses. Zwangsversteigerungen können nicht nur durch Gläubiger beantragt werden, sondern auch durch den Eigentümer selber und zwar dann, wenn er sich mit seinen Miteigentümern nicht über die Verwertung einigen kann. Man spricht dann von einer Teilungsversteigerung. Die bezieht sich dann auf das gesamte Haus, betrifft damit auch die von Dir genutzten Bereiche. Da Du aus finanziellen Gründen nicht mitbieten kannst, verlierst Du Dein Miteigentum am Haus und damit auch Deine Bleibe.

Mein Rat in dieser Sache ist, doch noch eine Einigung zu suchen. Und was die Kosten des Hauses betrifft, so müssen die Erben anteilg dafür aufkommen. Da Du aber eine größere Fläche belegst als es Deinem Erbanteil entspricht, wirst Du Deinen Geschwistern dafür eine Nutzungsentschädigung zu zahlen haben.

Hallo, hier ein Auszug : Erbengemeinschaft Nachlassgegenstand Herausgabe ... Nimmt ein Miterbe einen Nachlassgegenstand an sich, um diesen vor Zugriffen anderer Mitglieder der Erbengemeinschaft zu sichern, kann jeder andere Miterbe durch eine einstweilige Verfügung die Rückgabe des Gegenstandes verlangen. Die Sache ist dann wieder in die Verfügungsgewalt der Erbengemeinschaft zu bringen. Häufig ist dies die Wohnung des Verstorbenen. Dem Verfügungsanspruch eines Miterben steht nicht entgegen, dass dieser seinerseits unbefugt Gegenstände aus dem Nachlass in seinen Besitz gebracht hat. Ein ... http://www.finanztip.de/d/erbrecht/Erbengemeinschaft.htm

mfg K.

Theoretisch ist die Antwort von billy richtig. Aber für Dich ist sie gewiss nicht günstig.

Womit muss ich rechnen und wie kann ich selber schaden von dem Elternhaus abwenden?

Daher lautet meine Antwort auf Deine Frage: Du wirst Dir in Kürze eine neue Bleibe suchen müssen, da Du nur an Dich und nicht an Deine Geschwister denkst, die mit diesem Erbe nur belastet werden. "Schaden vom Elternhaus abwenden" meinst Du nicht Ernst, sondern es geht Dir vor allem um Deine Interessen, nicht um die der gesamten Erbengemeinschaft.

Wenn Du diese paar Euro für die anteiligen Betriebskosten selber tragen würdest, würden sich die anderen Mitglieder der Erbengemeinschaft vielleicht nicht so "anstellen". Mal ehrlich, wenn man als Erbe selber nichts von dem Haus hat, dann will man doch lieber Geld durch einen Verkauf sehen und das kannst Du nicht bieten. Also wird das Haus bald fremdverkauft.