Grundstück privat oder geschäftlich kaufen???

3 Antworten

Das ist ein kleiner Sachverhalt mit eventuell ganz viel Hintergrund.

  1. Ich habt beide je ein Unternehmen. Wollte ihr auf dem Grundstück ein Gebäude für beide Unternehmen bauen? oder je ein Gebäude. Dann bietet sich an, das sich jeder gleich nur einen Teil kauft (also realteilung).

  2. Wenn es einen Grundgibt gemeinsam zu kaufen, seid ihr eine Grundstückgemeinschaft. Damit ist das automatisch eine eigene Rechtspersönlichkeit gegenüber zwei Einzelunternehmen.

  3. Oder sind Eure Unternehmen jeweils, oder bei einem eine GmbH?

  4. Was beim Erben passiert. Na, die Erben des Versterbenden erben seinen Anteil als Erbengemeinschaft, wenn das Testament ncihts anderes sagt.

Sagen wir mal so, die größtmögliche Verwirrung könnt Ihr vermutlich dadurch schaffen, dass Ihr ohne vorher eine klare Vereinbarung zu treffen, das Grundstück jeweils zur ideellen Hälfte kauft.

Aber der Fall birgt so, oder so mehrere Chancen den Familienverbund zu ruinieren, zwei Brüder zu zerstreiten und Anwälte zu beschäftigen.


MAIKER 
Beitragsersteller
 04.12.2013, 20:41

Hallo,

Ja wir haben jeder eine eigene Firma. Das Grundstück soll gewerblich genutzt werden. (Standplätze für LKW, Gebäude sind vorhanden, die als Werkstatt für LKW usw. genutzt werden sollen). Ich habe eine Einzelfirma und mein Bruder hat eine GmbH mit unserem Vater. Also wenn einem was passiert, müßte der andere das Grundstück von den Erben zurück kaufen, oder wie ist das zu verstehen.

Danke und Gruß, Maiker

TopJob  09.12.2013, 13:56
@MAIKER

Die Frage ist erstmal, wie ihr das Grundstück mit euren Firmen jeweils verwenden wollt. Gibt es eine klare Trennung zwischen den Gebäuden und Grundstücksteilen oder nutzt jeder alles?

Du stellst Die Frage nochmals ein.

Das Problem mit der Erbschaft ist, die Anteile an dem Grundstück gehen, ob Ihr es nun privta kauf, also als GbR, oder daraus eine GmbH macht, oder wie ihr es auch organisiert, den Gleich weg, wie alles andere was ihr hinterlaßt.

Um eine qualifizierte Beratung zu machen, müßte man von jedem die persönlichen Verhältnisse kennen und wissen, wie es in seiner Firma weitergeht, wenn er stirbt.

Das beste, um diesen Problemen aus dem Weg zu gehen, wäre die Realteilung.

Jeder kauf den Grundstücksteil persönlich für sich/sein Unternehmen, den er auch nutzen wird. dann geht das Grundstück, wie seine Firma an seine Erben.

Diese Frage ist m. E. perfekt nur dann zu lösen, wenn ihr mit einem qualifizierten Berater an einem Tisch sitzt.


MAIKER 
Beitragsersteller
 09.12.2013, 15:13

Hallo,

Alles IRRE!GRINS! Wie nennt man denn solch qualifizierte Berater?????????????

Gruß,Maik Wotschke

wfwbinder  11.12.2013, 18:45
@MAIKER

?????

Erste Adresse wäre einer der Steuerberater Eurer Betriebe.

Es gibt aber auch Unternehmensberater, die exakt auf diese Problemstellungen ausgerichtet sind.

Übrigens mit einem qualifizierten Berater, der u. U. eine BAFA zulassung hat, wäre die Beratung ggf. auch noch Zuschussfähig und würde Euch subventioniert.

Sehr Euch mal in Eurer Gegend entsprechend um.

Maik:

Neben der Unbill einer Vermögensauseinandersetzung unter den Erben hin bis zur Teilungszwangsversteigerung solltest du auch daran denken, dass ihr beide regelmäßig gesamtschuldnerisch haftet. Gerät nun einer von euch beiden Miteigentümen in Vermögensverfall, müßte der andere für die grundbuchlich gesicherten Gläubigerforderungen einstehen. Wird stattdessen das Gewerbegrundstück in zwei getrennte Flurstücke geteilt, besteht die Gefahr nicht.

Der Notar wird euch informieren.