Handelsregister-Anmeldung: Muss private Adresse veröffentlicht werden?
Liebe Experten, für eine Handelsregister-Anmeldung als eingetragener Kaufmann hat mir der Notar einen Anmeldungs-Entwurf zugeschickt, in dem auch meine Privatadresse auftaucht.
Ich möchte aber nicht, dass meine Privatadresse in dem öffentlichen Handelsregister für jedermann einzusehen ist. Da kann ja - insbesondere mit Google StreetView - gleich jeder potentielle Geschäftspartner oder sonstige Interessierte gleich mal einen Blick auf meine privaten Wohnverhältnisse werfen, was ich recht unsympathisch finde.
Ist das überhaupt notwendig? Es ist doch eine Geschäftsanschrift angegeben.
Viele Grüße - Karsten
2 Antworten
Das Handelsregister ist ein öffentliches Register (Verzeichnis), in dem Vollkaufleute und bestimmte, auf sie bezogene Tatsachen und Rechtsverhältnisse eingetragen werden. Zweck des Handelsregisters ist es, jedermann (vergl. § 9 I HGB) darüber Auskunft zu geben, wer Kaufmann ist und wie die wichtigsten Rechtsverhältnisse dieser Kaufleute sowie sonstige entscheidende Umstände - z. B. Geburtsdatum und
Geschäftsadresse -
gestaltet sind. Mit ist nicht bekannt, dass die Privatadresse des Kaufmanns ein "Muss" sein soll.
Im Handelsregister muss die (ladungsfähige) Geschäftsadresse angegeben werden. Eine Privatadresse wird dort nicht vermerkt.
Es kann jedoch sein, daß die Privatadresse auf der Anmeldung deshalb abgefragt wird, weil diese die einzige ladungsfähige Adresse bis zum Eintrag ins Handelsregister ist.