Müssen Kontoauszüge während Sozialamtbezug eingereicht werden?

3 Antworten

Hallo,

zu deinen o.g. grundsätzlichen Fragen:

JA ....wer Sozialleistungen beantragt, hat auch gesetzl. Mitwirkungspflichten, wobei auch von Zeit zu Zeit seine finanzielle Bedürftigkeit nachgeprüft werden kann, das ist legitim.

Lies mal hier was du evtl. akzeptieren musst:

https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1109-Hinweise-zur-datenschutzgerechten-Ausgestaltung-der-Anforderung-von-Kontoauszuegen-bei-der-Beantragung-von-Sozialleistungen.html

Unbestritten ist es ein enormer Einschnitt, plötzlich von Sozialleistungen abhängig zu sein, keine Frage.

Du solltest versuchen, dich von Unwichtigen nicht lebensnotwendigen Dingen zu trennen. Dein Konsumverhalten den momentanen Gegebenheiten anpassen.

" Sich nach der Decke strecken " ! .... diesen Rat haben uns schon unsere Eltern und Großeltern mit auf den Weg gegeben !

Wie auch schon von cats123 empfohlen, Lebensmittel kannst du für wenig Geld von der "TAFEL" bekommen. Auch Kleidung wird in vielen Städten preiswert angeboten. Mach dich in deinem privaten Umfeld oder über Google mal schlau.

Einen Job suchen und finden, der zumindest über Sozialhilfeniveau liegt, wäre die beste Lösung um finanziell unabhängig zu werden.

Vielleicht einmal eine Verständnisfrage:

Du schreibst von einem Beitreibungsregister. Das ist meiner Kenntnis nach ein für die Schweiz typischer Ausdruck.

Lebst Du in der Schweiz? Nur damit wir Dir hier keine falschen Informationen geben. Hier dürften nämlich in der Hauptsache Deutsche unterwegs sein.


Gaenseliesel  23.02.2019, 14:25

Warum machst du auch solch ausgiebigen Mittagsschlaf...... du hättest uns (im umgangssprachlich schwiizerdütsch Unwissenden) diesen Ärger erspart.....lach !

Nur mal zwei Sachen:

Zum "Überleben" braucht man kein Internet.

Und Essen gibts bei der Tafel.


CanisCanem 
Beitragsersteller
 23.02.2019, 10:55

ich brauche internet für bewerbungen. aber meine fragen wurden nicht beantwortet? Ich finde es eher sehr beschwerlich, dass diese blöden Ämter einen zwingen, mit diesem unrealistischen budget sich durchzuschlagen und alles was an einnahmen (eben wie ein privates dahrlehen) reinkommt anzugeben? Da es rückerstattungspflichtig ist, finde ich sie sollten zumindest die fixkosten decken. tun sie aber nicht.

cats123  23.02.2019, 11:12
@CanisCanem

Schreibst Du eigentlich Deine Bewerbungen auch in solch grottenschlechtem Stil wie den obigen Kommentar?

"Diese blöden Ämter" (was erlaubst Du Dir eigentlich!) zwingen Dich zu garnichts.

An Deinem schlechten Budget bist alleine Du schuld - und Du kannst nicht erwarten, dass die Öffentlichkeit (also auch ich) dafür aufkommt - Dir das zur Verfügung stellt - was Du Dir einbildest.

CanisCanem 
Beitragsersteller
 23.02.2019, 12:08
@cats123

Was ich mir erlaube?Warum bin ich den Schuld?Das Amt ist eine vorübergehende Lösung. Total unmenschlich. Dies würdest du vielleicht selbst sehen, wenn du die Zahlen und miserablen Bedingungen kennen würdest. Damit kann man fast nicht überleben, ausserdem hat man halt gewisse Fixkosten, die sich nicht vermeiden lassen.Und wenn diese nicht gedeckt sind hat man ein Problem. Führt zu Betreibungen. Hat man diese erst, ist es schwierig eine günstigere Wohnung zu finden. Anscheindend ist meine Wohnung ein bisschen über dem bezahlten Mietrahmen.

cats123  23.02.2019, 12:15
@CanisCanem

Hast du eigentlich einen Hund?

Was sind Betreibungen?

Warum arbeitest Du nicht?

Einfach mal hier rummeckern hilft nicht weiter.

Eine genaue Schilderung ergibt evtl. Ansatzpunkte - aber so ....

CanisCanem 
Beitragsersteller
 23.02.2019, 12:48
@cats123

Einen Hund?Rede ich hier mit einem 5. Klässler?Wer die Rechnungen nicht zahlen kann, erhält Mahnungen und Betreibungen. Soviel dazu. Mit einem Betreibungsregister Eintrag wäre es schwierig eine andere Wohnung zu finden. Ausserdem sind die Beträge, die man erhält rückerstattungspflichtig, sobald man wieder normal arbeitet. Ich bekomm dieses Geld ja nicht einfach so geschenkt. Ich finde es einfach unmöglich, dass man quasi gezwungen wird mit diesem unrealistischen, viel zu tiefen Budget sich durchzuschlagen, ansonsten zieht das Amt den Überschuss sprich private Dahrlehen oder Rückerstattungen von Versicherungen von der nächsten Zahlung ab. Würdest du das gut finden? Versetz dich bitte mal in meine Lage.

Andri123  23.02.2019, 13:43
@cats123

Nur weil man den schweizerischen Begriff "Betreibungen" nicht kennt, muss man noch lange nicht ausfallend werden.

Gaenseliesel  23.02.2019, 14:18
@Andri123

den Begriff kannte ich auch nicht, dachte eher an einen Tippfehler, habe es deshalb aus Nachsicht "überlesen " und prompt in die falsche Richtung geantwortet .....

lach, so kann es gehen, wenn nicht das richtige Forum gewählt wurde. :-(

CanisCanem 
Beitragsersteller
 23.02.2019, 14:59
@Gaenseliesel

Danke für eure Antworten!Entschuldigung anscheinend war mir das nicht bewusst, dass dies ein deutsches Forum ist. Richtig ich bin von der Schweiz. Vielleicht sind die Bedingungen hier auch anders, als in Deutschland. Meiner Meinung nach sehr schwierige Bedingungen. Das Amt sollte einen unterstützen und nicht zwingen mit diesem Minimalbetrag sich durch zu kämpfen, in dem sie einfach Überschüsse (alles was über Ihrer tiefen Auszahlung ist) an der nächsten Zahlung abziehen. Keine Ahnung ob dies in DE anders läuft. Jedoch gleichwohl danke für Antworten!

Gaenseliesel  23.02.2019, 15:50
@CanisCanem

kein Problem......mit diesem Irrtum, falsches Forum, stehst du nicht allein. Dank @Privatier59 sind wir wieder in der Spur. Nur nutzt dir ein deutsches Forum nicht allzu viel, obwohl es im Punkt Bezug von Sozialleistungen wohl kaum nenneswerte Unterschiede zu geben scheint. So zumindest entnehme ich es deinen geschilderten finanziellen Sorgen.

Kopf hoch und Alles Gute !