Hallo, ich habe hier mal eine rechtliche Frage: Versäumnis der Zahlung der Bank zum Vereinbarungstermin - wer hat Recht?
Hallo, ich habe hier mal eine rechtliche frage. Ich habe ein Haus gekauft und leider hat die Bank es versäumt den Verkäufer zum vereinbarten termin das Geld zu überweisen.
Es lang nicht an mir, sondern an der Bank.
Es sollte am 1.04. gezahlt werden aber es wurde erst am 12.04 gezahlt. Nun will der Verkäufer für seine Unkosten Geld von mir haben und hat mich angeklagt 500€ + Anwaltskosten.
Ist er im Recht oder kann ich mich da gegen wehren. Gibt es eine Verzugserlaubnis wo man in Verzug kommen darf für eine bestimmte Zeit?
Vielen Dank!
6 Antworten
Wenn da wirklich schon eine Klage eingereicht wurde, wirst Du Dir wohl auch einen Anwalt nehmen müssen ( oder alternativ einfach zahlen).
Ein Zwischending wären evtl. noch so Internetseiten wie frageinenanwalt oder so (soll jetzt keine Werbung sein, da gibt es bestimmt verschiedenste Seiten).
Ich vermute, dass Du dem Käufer seinen Schaden durch den Verzug erstatten mußt. Ob Du auch seinen Anwalt bezahlen mußt, hängt davon ab, was vorher an Schriftverkehr gelaufen ist.
Wenn Deine Bank wirklich Schuld ist am Verzug, kannst Du ggf. von der Bank Schadensersatz verlangen. Was sicher nicht einfach sein wird, denn die Bank hat eine Rechtsabteilung und Du nicht. Also nur mit Anwalt.
Alles ohne Fachkenntnisse nur als Anregung.
Hallo,
sieh mal hier, unterer Abschnitt :
" Als Ergebnis müssen Sie ......."
Gruß !
Vedat:
Zu welchem Zeitpunkt waren sämtliche Auszahlungsvoraussetzungen, insbesondere die Vorlage aller Unterlagen gem. den Bedingungen laut Darlehensvertrag der finanzierende Bank gegenüber nachweislich erfüllt?
Hast du die Bank auf den bevorstehenden Kaufpreis-Fälligkeitstermin ausdrücklich hingewiesen?
Der Bank muß nach Erhalt der letzten Nachweise eine Bearbeitungszeit von mindestens fünf Arbeitstagen eingeräumt werden.
Der Kaufvertrag enthält eine Verzugszinsregelung.
Es sollte mich sehr wundern, wenn in dem notariellen Kaufvertrag keine Regelung für diesen Fall vorgesehen ist - nachlesen!
Als Schuss ins Blaue würde ich annehmen, dass da just die 500€ angegeben sind.
Dank an alle die sich hier die Mühe gegeben haben mir zu schreiben. Ich war nun beim Anwalt hat mich 120 € gekostet. Nur die Beratung. Er hat mir im Gespräch dann erzählt das ich die ganze Summe Zahlen muss, da führt kein weg vorbei. Es gibt in Deutschland keine Schonfrist! Ach es gibt sie doch, ABER NUR FÜR DIE BANKEN! Damit ist die Postbank Save und ich bin der Dumme der nun alles Zahlen kann! Man sollte sie einfach dafür leiden lassen dafür das sie sone UNMENSCHEN SIND! Das nennt man Pech gehabt. -.- Danke noch mal.