Lastschrift zu Unrecht zurückgeben?
Hallo,
mich würde mal Folgendes interessieren:
Legitime Lastschriften kann man ja binnen 8 Wochen und nicht Legitime binnen 13 Monaten zurückholen lassen.
Wenn man nun hingehen würde und würde bei einer legitimen Lastschrift (nach Ablauf der 8 Wochen aber binnen der 13 Monate) der Bank gegenüber behaupten, sie wäre illegal und die Bank soll sie zurückbuchen, was würde dann passieren? Kann die Bank das dann einfach verweigern?
Was könnte einem an Praktischem und Rechtlichem passieren bei so einer "Falschaussage" der Bank gegenber (ausser dass der Lastschrifteinziehende natürlich sein Geld+Unkosten haben will), wäre das womöglich strafrechtlich strafbar?
4 Antworten
Du musstest eine Anzeige bei der Polizei machen wegen Betruges und mit dieser Anzeige könntest du das Geld dann zurück buchen lassen. Ohne Betrugsanzeige oder ähnlichem, was der Bank beweist, das die Buchung nicht legitim ist, wird die Bank den Betrag nicht zurück buchen.
Was glaubst du wohl, was die Gläubiger-Firma sagt, wenn ihr eine derartige Anzeige ins Haus flattert.
Die Bank ist nur das Ausführende Organ, die interessiert der Klinsch zwischen dir und dem Gläubiger nicht, die gebrachte Anzeige ist für sie erstmal rechtlich in Ordnung, so dass sie deinen Wunsch auf Rückbuchung ausführen wird.
"Was glaubst du wohl, was die Gläubiger-Firma sagt, wenn ihr eine derartige Anzeige ins Haus flattert."
Hm, sowas wie "Werden wir verdient haben, nachdem wir die Leute shcon über 8 Monate um ihr Geld bescheissen" in etwa? :-)
Wenn dem Gläubiger das eingezogene Geld rechtlich zusteht und du die versuchst, die Lastschrift durch Vortäuschung falscher Tatsachen zurückbuchen zu lassen, dürfte das dem Grunde den § 263 StGB erfüllen.
Spannend wäre es, wenn zwar grundsätzlich ein LS-Mandat vorliegt, dem Gläubiger das Geld aber in den konkreten Einzelfall nicht zusteht.
Faktisch wird es aber so laufen, wie Rolf42 es geschildert hat. Deine Bank wird sich vom Gläubiger bzw. dessen Bank ein von dir unterzeichnetes oder anderweitig erteiltes LS-Mandat vorlegen lassen. Wenn keines vorgelegt wird, wird zurückgebucht. Wenn eines vorgelegt wird und die die Echtheit nicht bestreitest, passiert buchungstechnisch gar nichts und du hast ggf. ein Strafverfahren am Hals (s.o.). Wenn eines vorgelegt wird und du die Echtheit (der Unterschrift) bestreitest, würde dir nahelegt, zur Glaubhaftmachung Strafanzeige zu erstatten.
Ansonsten: Wenn ein LS-Mandat besteht, du aber der Meinung bist, dass dem Gläubiger das Geld nicht zustehst, solltest du die Situation entsprechend vollständig schildern und ggf. den Rechtsweg bestreiten. Sofern die Sach- und Rechtslage von der Gegenpartei nicht inhaltlich bestritten wird, kann ein Mahnbescheid schon helfen.
Wir kennen die Gegenpartei nicht und können daher keine Einschätzung dazu abgeben. Ein "kurzer Dienstweg" birgt immer das Risiko, dass dir die Gegenpartei das späte hart um die Ohren haut.
Wenn die Firma kurz vor dem Insolvenzverfahren steht und vermutlich keine hinreichende Masse vorhanden ist, würde ich die Sache eher abhaken. Auch der Insolvenzverwalter macht dir sonst ggf. später noch Ärger. Wenn das hingen noch nicht der Fall ist und die Firma ihren Rechtssitz und ihr Betriebsvermögen in Deutschland hat, würde ich es durchaus auf dem Rechtsweg versuchen. Wird das Bestehen deiner Forderung denn dem Grunde oder der Höhe nach bestritten oder werden deine Zahlungsaufforderungen bislang lediglich ignoriert?
Bestritten nicht, die von jurascam schrieben ja selbst ein paar mal, sie würden das Guthaben bis zum X überweisen. Tja, nach fast einem jahr mit gelegentlicher Email tut sich nix.
Kein Pfennig hat der Sauladen rausgerückt, die stellen sich tot!
Totstellen können die sich gerne. Tote legen keinen Widerspruch gegen einen Mahnbescheid ein.
Aber sag doch mal, wer denn dieser Sauhaufen konkret ist. Wo sitzen die? Wenn die in Timbuktu sitzen, schreib das Geld ab. Aber wenn die in Deutschland sitzen, ist die Eintreibung einer unbestrittenen Forderung jetzt auch kein Hexenwerk.
Große Firmen stellen sich gerne tot. Da musst du schon dafür sorgen, dass der Vorgang nicht beim Kundenservice auf dem Tisch landet, sondern bei der Rechtsabteilung. Dann geht das mit dem Zahlen meistens ganz schnell.
Jura Power heißt der Sauladen. DIe sind berühmt berüchtigt:
https://de.reclabox.com/firma/4932-Jura-Power-GmbH-Co-KG
Da als Nummer 4001 in der Gläubigerliste noch groß das Geld zurückzubekommen, erscheint mir unrealistisch.
Anwalt hatte denen schon geschrieben, aber da tut sich nix.
Jetzt müsste man Prozessksotenhilfe beantragen und mit einem Anwalt aus deren kaff dann die verklagen :-/
Du scheinst recht zu haben, sieht ziemlich schlecht aus. Die Jura Power GmbH & Co. KG war schon in der 2020er-Bilanz -wie es so schön heißt- buchmäßig überschuldet (wenn auch noch nicht insolvent).
Im Insolvenzfall wäre eine Haftung des Komplementär zu prüfen, der Jura - Energie GmbH. Die sieht zwar nicht ganz so schlimm aus, aber besonders gesund ist die m. E. auch nicht.
Je nach der offenen Summe könnte es trotzdem Sinn machen, die Forderung zu titulieren. Das scheint nach verschiedenen Kommentaren im Internet zu funktionieren. Allerdings wohl auch nur auf dem regulären Klageweg, Mahnbescheiden wird wohl unbegründet widersprochenen. Also entweder gehst du mit den Anwaltskosten in Vorkasse mit dem Risiko, dass die zwischenzeitlich eine Insolvenz hinlegen. Oder du müsstest ohne Anwalt klagen. Würde ich vermutlich machen, ist aber vermutlich einiges an Arbeit und Aufwand.
Selbst wenn man selbst klagt, kostet das ja dann aber auch alle möglichen Gerichtsgebühren und so, oder?
Eine genaue Bezifferung gibt es noch nicht? Fehlt dafür die noch die endgültige Abrechnung von Jura Power? Dann müsste man vermutlich erst mal diese einklagen (Stichwort "Stufenklage", § 254 ZPO).
Anzusetzen ist hier gemäß § 44 GKG nur der Wert des höheren Anspruchs, in der Regel also der Wert der Hauptforderung.
Bei einem Streitwert von bis zu 500 € liegt die Grundgebühr bei 38 €, bei einem Streitwert von bis zu 1.000 € liegt die Grundgebühr bei 58 €. (Quelle: Anlage 2 GKG)
Diese Grundgebühr wird mit jeweiligen Gebührensatz multipliziert. Dieser liegt bei einem Verfahren vor dem Amts- oder Landgericht bei 3,0. (Quelle: Nr. 1210 KV (Anlage 1) GKG)
Die reinen Gerichtskosten lägen damit bei 114 €.
Ich habe es zu Sicherheit nochmal mit einem Online-Prozesskostenrechner nachgerechnet: https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/apps/prozesskostenrechner
Die Gerichtskosten müsste dir die Jura Power GmbH & Co. KG im Falle deines Obsiegen ebenfalls erstatten.
Doch, die genaue Abrechnung gibt es, nur weiß ich nicht den genauen Wert mehr auswendig
Dann umso besser, dann kann man direkt auf Auszahlung klagen. Ich würde es vermutlich erst mal über einen Mahnbescheid probieren, die Gerichtskosten des Mahnverfahrens werden auf die Kosten des Hauptverfahrens angerechnet. Vielleicht reicht das ja schon. Oder die verpennen den Widerspruch und am Ende auch noch den Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid und du kannst denen den Gerichtsvollzieher auf den Hals hetzen :D
Was könnte einem an Praktischem und Rechtlichem passieren bei so einer "Falschaussage" der Bank gegenber (ausser dass der Lastschrifteinziehende natürlich sein Geld+Unkosten haben will), wäre das womöglich strafrechtlich strafbar?
Ich gehe mal gedanklich in Richtung "Leistungserschleichung" / vorsätzlicher Warenbetrug
Sowas ist wirklich Betrug vom Feinsten wenn ein Sauladen einem nach Monaten immer noch nicht das zustehende Geld überweist und sich tot stellt. Da muss man dann halt kreativ werden um an sein Geld zu kommen :-)
Wenn man nun hingehen würde und würde bei einer legitimen Lastschrift (nach Ablauf der 8 Wochen aber binnen der 13 Monate) der Bank gegenüber behaupten, sie wäre illegal und die Bank soll sie zurückbuchen, was würde dann passieren?
Die Bank würde den Abbucher kontaktieren und um den Nachweis eines gültigen Lastschriftmandats bitten. Liegt ein solches Lastschriftmandat vor, gibt es nach Ablauf der acht Wochen keine rechtliche Grundlage für eine Rückbuchung der Lastschrift.
Kann die Bank das dann einfach verweigern?
Ja, siehe oben.
Der Rechtsweg dauert aber ewig und vermutlich ist die Firma bis das Urteil in ein paar Jahren kommt schon pleite und es ist gar nix zu holen. Von daher wäre eine Methode, wie man das Geld "auf dem kurzen Dienstweg" wieder herholt, sehr willkommen :-)