Haftpflicht zahlt nicht und gibt Gerät erst gegen Gutachterkosten raus - rechtens?
Hallo,
Person A hat das Handy von Person B ausversehen beschädigt und Person B wollte den Schaden über die Haftpflicht von Person A geltend machen. Die Versicherung lehnt das ab, da der Gutachter den Schaden in seiner Gesamtheit nicht für plausibel hält. Person B wollte daraufhin das Gutachten sehen aber der Mitarbeiter der Schadensabteilung will es weder aushändigen noch will er sagen was der Gutachter ermittelt hat. Person A hat Wiederspruch eingelegt und das Gutachten verlangt sowie die Rückgabe des Handys an Person B.
Nun zum eigentlichen Sachverhalt. Person A hat einen Brief bekommen in dem steht das sie das Gutachten nicht bekommt und Person B als Geschädigter sein Handy erst bekommt wenn er die Gutachterkosten als Schadensersatz an die Versicherung bezahlt hat.
Kann die Versicherung vom Geschädigten Schadensersatz für die Gutachterkosten fordern, wenn sie nicht haftet und das Handy als Pfand behalten bis bezahlt wurde?
MfG
3 Antworten
Ob die Abwälzung der Gutachterkosten auf den Versicherungsnehmer (VN) zulässig ist, wird in den AGB der Versicherung stehen.
Wenn A das Mobiltelefon von B beschädigt hat, ist A schadenersatzpflichtig. § 823 BGB. A muss also zahlen, egal ob er das Geld von der Versicherung erstattet bekommt, oder nicht.
Was uns hier fehlt, ist die Geschichte drum herum. Ist das Telefon reparabel, oder sollte ein neues gekauft werden. Was wurde der Versicherung vom VN mitgeteilt?
Falls der VN seiner Versicherung mitgeteilt hat, "ich musste dem B ein neues Telefon kaufen und möchte die Kosten von Ihnen erstattet haben," so geht die Vers. mit recht davon aus, dass das Eigentum an der beschädigten Sache auf den VN übergegangen ist und kann ggf. auch ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Danke für die schnelle Antwort.
Laut dem Schreiben will die Versicherung die Gutachterkosten auf den Geschädigten also Person B abwälzen.
Der Versicherung wurde mitgeteilt das ein Austausch vorgenommen werden soll, was aber aufgrund des Gutachtens abgelehnt wurde. Ob es reparabel ist müsste ja der Gutachter festgestellt haben aber über das Gutachten will die Versicherung ja keine Angaben machen und es auch nicht aushändigen.
Ein neues Telefon hat der VN nicht gekauft.
Was die Versicherung hier anscheinend behauptet, ist, daß durch eine unrichtige Schadensdarstellung versucht wurde, eine an sich nicht geschuldete Versicherungsleistung zu erschleichen. Strafrechtlich ist das ein versuchter Betrug und der Versicherung steht ein Schadensersatzanspruch wegen der Gutachterkosten nach §§ 823 II BGB i.Vb.m. 263 StGB sowie § 826 BGB zu. Wegen dieses Anspruchs hat sie ein Zurückbehaltungsrecht.
Wir wissen nicht, was sich hier ereignet hat, ob Du im Recht bist oder die Versicherung. Wenn Du Deine Position für belastbar hältst, dann mußt Du auf Zahlung der Versicherungsleistung klagen und die Person B als Eigentümer auf Herausgabe des Geräts.
Wenn allerdings die Einschätzung der Versicherung begründet ist, würde ich lieber zahlen als den Fall an die große Glocke zu hängen und noch eine Strafanzeige wegen versuchten Betrugs zu riskieren.
Die nächste Frage wäre, ob es als Schuldeingeständniss zählt wenn man die Gutachterkosten zahlt und am Ende noch eine Anzeige wegen Betrug bekommt. Im Endeffekt sind die geforderten Kosten ein geringer Betrag und definitiv keinen Gerichtsstreit wert, auch wenn sich an der Stellung zum Schadensfall nichts ändert.
Das Telefon ist heruntergefallen aber was die Versicherung denk ist nicht klar ersichtlich. Zum einen sagt der Gutachter das es in der Gesamtheit nicht plausibel ist zum anderen schreibt die Vers, dass sie nicht bestreiten das es heruntergefallen und dadurch defekt ist. Es wurde ja nichtmal Wiederspruch gegen die Ablehnung eingelegt. Es sollte lediglich das Gutachten und das Handy ausgehändigt werden.
Also fassen wir zusammen. Zweifellos ist das Telefon runter gefallen. zweifellos ist es deshalb kaputt. Nur man glaubt nicht, dass es aus versehen runter gefallen ist.
Die Versicherungen sind skeptisch gegenüber den behaupteten Schadensfällen. Zu oft kommen Schadensmeldungen, wenn gerade ein neues Modell auf dem Markt ist. Im Prinzip kann man sich die Versicherungsprämie sparen.
Die nächste Frage wäre, ob es als Schuldeingeständniss zählt wenn man die Gutachterkosten zahlt und am Ende noch eine Anzeige wegen Betrug bekommt. Im Endeffekt sind die geforderten Kosten ein geringer Betrag und definitiv keinen Gerichtsstreit wert, auch wenn sich an der Stellung zum Schadensfall nichts ändert.
In dem Schreiben wird nicht erwähnt das der Verdacht des Betruges besteht. Es steht auch drin das die Versicherung nicht bestritten hat das Person A das Handy heruntergefallen ist und es danach funktionslos war, womit die Versicherung sich selbst ja widerspricht. Man sagt das der Vorfall in seiner Gesamtheit nicht plausibel ist aber sagt das man nie bestritten hat das es durch den Vorfall kaputt gegangen ist.