Haftet der WEG Verwalter für Handwerker Leistungen?
Ein Verwalter legt für einen neuen Fassadenanstrich nur ein Malerangebot vor. Ein Eigentümer fordert daraufhin selbständig weitere 2 Angebote an. Kann der Verwalter einen Mehraufwand geltend machen, weil er die beiden Angebote wegen evtl. Haftung prüfen muss? Kann er die Angebote ablehnen?
1 Antwort
Was soll das für eine Prüfung sein? Die Malerfirmen sind doch meist GmbHs und die haften nun mal nur beschränkt. Das wäre ja auch kein Ausschluß Argument, diese Arbeiten dann an ein teureres Unternehmen zu geben. Kommt halt darauf an wieviel teurer.
Wie soll denn der Mehraufwand für die Haftungsprüfung aussehen? Holt der eine Bonitäts-Auskunft über die Betriebe ein? Das wären ja nur geringe Kosten.
Aber bei nur einem Angebot, wäre ich skeptisch, das der Verwalter mit dem Unternehmen zusammenarbeitet und Provision kassiert.
Ausschließen kann man das bei 3 Angeboten auch nicht. Aber wenn 2 Angebote von jemand anderem eingeholt wurden, ist man auf der sicheren Seite.