Haftung bei Hausbesichtigung?
Es kommen Interessenten für einen Hauskauf. Wenn ein Interessent bei der Besichtigung hinfällt und sich verletzt, wenn Kleidung verschmutzt oder reißt, wer haftet dafür? Kann ich vorab einen Haftungsausschluss schriftlich verlangen?
1 Antwort
Das kannst Du verlangen.
Oder: Du hängst ein Schild an Deine Tür, vor der Besichtigung. Und schreibst drauf:
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Betreten des Grundstücks erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Mieters für fahrlässige Schäden der Besucher/ Besichtigungsteilnehmer ist ausgeschossen.
Der Mieter
Wer das Haus betritt, ist mit Deinen AGBs einverstanden.