UUnterhalt für Volljähriges Kind im BVJ?

2 Antworten

Die Mutter möchte finanziell nicht mit berechnet werden und fordert den selben Geldbetrag.

Die Dame soll sich mal nicht lächerlich machen. Mit Eintritt der Volljährigkeit werden beide Elternteile in Relation zu ihrem Einkommen unterhaltspflichtig.

Nun meldete sich die Ex und fordert weiter Unterhalt

Auf deren Forderunng braucht er überhaupt nicht zu reagieren (würde ich aussitzen), da die volljährige Tochter sich selbst um ihren Unterhalt kümmern / diesen einfordern muss. Wird sie nicht aktiv .... so what.

Allerdings Vorsicht, falls der Unterhalt irgendwann mal tituliert wurde und dieser Titel auch über die Volljährigkeit hinaus Wirkung entfaltet - dann kann Töchterchen nämlich gleich pfänden lassen.

Mal einige allgemeine Infos zur BVB ...

https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/berufsvorbereitende-bildungsmassnahme/


Tina1988 
Beitragsersteller
 11.01.2022, 21:40

Ein Titel gibt es nicht. Es wurde vom Jugendamt berechnet und danach hat er immer pünktlich gezahlt. Daher gab es für beide keinen Anlass für einen Titel.

Danke für die Antwort. Das beruhigt mich. Er sieht das nicht so eng und möchte das sie einen Anreiz hat endlich eine Ausbildung zu beginnen.