UUnterhalt für Volljähriges Kind im BVJ?
Hallo,
Mein Freund hat bis zum 18. Lebensjahr Unterhalt gezahlt. Er stellte nun die Zahlung ein.
Nun meldete sich die Ex und fordert weiter Unterhalt, da die Tochter ein Berufsvorbereitenes Jahr macht. Seit 2 Jahren schon. Dann weiß die Tochter vielleicht was sie beruflich machen möchte.
Unterlagen gab es nicht und Information bekam er erst, als er die Zahlung eingestellt hat. Mein Freund meinte, sie hätte ihm Auskunft erteilen müssen, über den Werdegang. Sie teilte ihn nichts mit bezüglich Arbeit oder Ausbildung.
Die Mutter möchte finanziell nicht mit berechnet werden und fordert den selben Geldbetrag. Mein Freund schrieb das dies ein Anwalt prüfen soll und er bereit ist, bei Vorlage eines Ausbildungsvertrages weiterzuzahlen. Häufen sich nun Schulden an oder ist er im Recht?
2 Antworten
Die Mutter möchte finanziell nicht mit berechnet werden und fordert den selben Geldbetrag.
Die Dame soll sich mal nicht lächerlich machen. Mit Eintritt der Volljährigkeit werden beide Elternteile in Relation zu ihrem Einkommen unterhaltspflichtig.
Nun meldete sich die Ex und fordert weiter Unterhalt
Auf deren Forderunng braucht er überhaupt nicht zu reagieren (würde ich aussitzen), da die volljährige Tochter sich selbst um ihren Unterhalt kümmern / diesen einfordern muss. Wird sie nicht aktiv .... so what.
Allerdings Vorsicht, falls der Unterhalt irgendwann mal tituliert wurde und dieser Titel auch über die Volljährigkeit hinaus Wirkung entfaltet - dann kann Töchterchen nämlich gleich pfänden lassen.
Mal einige allgemeine Infos zur BVB ...
https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/berufsvorbereitende-bildungsmassnahme/
Ein Titel gibt es nicht. Es wurde vom Jugendamt berechnet und danach hat er immer pünktlich gezahlt. Daher gab es für beide keinen Anlass für einen Titel.
Danke für die Antwort. Das beruhigt mich. Er sieht das nicht so eng und möchte das sie einen Anreiz hat endlich eine Ausbildung zu beginnen.
https://www.finanztip.de/unterhalt-volljaehrige-kinder/
M.W. muss sich die Tochter selber kümmern - sie ist volljährig.