Wenn der Steuerberater Mist baut: Wer haftet eigentlich?
Wenn der Steuerberater in der Steuererklärung Mist gebaut hat, kann ich ihn eigentlich in Haftung nehmen, wegen entgangener Steuervorteile etc? An sich nimmt man sich ja gerade aus dem Zweck einen Steuerberater, die Steuerlast so klein wie möglich zu halten...
1 Antwort
Für einen echten Fehler den der Steuerberater macht, haftet er und dagegen ist er auch versichert. Aber natürlich nur für Fehler, die er zu verantworten hat. Sitzt z. B. ein Ehepaar vor ihm und er fragt nach Kindern, die ihm dann genannt werden, muss er nciht extra fragen, ob einer der beiden noch uneheliche Kinder hat.
Das heißt er kann nur Fragen stellen nach Einnahmen, nach Kosten usw.
Und er muss auch nicht die aufgaben eines Bankberaters übernehmen. Das heißt er wird, seriosität und eine gewisse Klasse vorausesetzt, hinweise geben, wo sich das Verhalten in steuerlicher Scht optimieren läßt (also ggf. sagen, dass man hohe Guthaben schon mal zum Teil auf Kinder übertragen kann um zu sparen usw). Aber man darf auch keine Wunder erwarten und auch keine halbseidenen, bis kriminellen Tipps.
Die typischen Haftungsflle sind eventuelles nichtansetzen von Ausgaben obwohl Belege vorhanden waren, früher auch die Ansetzung einer falschen Afa methode, oder z. B. die Kosten vor Bezug bei früheren sogen. 7b Fällen.