Grundstück mit Haus wurde durch Tod des Großvaters an einzigen Sohn vererbt? Sohn schenkt Erbe an seine beiden Töchter weiter?

2 Antworten

Was für mich noch unklar ist, hat der Großvater Peter nun schon den Löffel abgegeben, oder nicht?

Großvater (Peter) verstirbt. Einziger Sohn (Max) des Großvaters erhält Grundstück mit Haus. 

oder:

oder kann direkt Großvater an Enkelin vererbt werden und die Erbschaftssteuer bei Vater Max fällt nicht an? (Vater Max tritt Erbe an seine Töchter ab?)

Wenn der Großvater noch lebt, kann man richtig schön taktieren, wenn man in der Familie gut zusammen arbeitet und die gesamte Sache steuerfrei bekommen.

Man muss dann wissen, ob der Opa noch andere Sachen zu vererben hat, die der Sohn bekommen wird.

Ich mache mal ein Beispiel (weil die Enkelinnen ja sowieso bauen wollen).

Opa nimmt 300.000,- bei der Bank auf, abgesichert auf dem Grundstück. Das Grundstück im Wert von 600.000,- belastet mit 300.000,- schenkt er dem Sohn. voll abgedeckt durch Freibetrag.

Jeder Enkelin schenkt er 150.000,- Euro, abgedeckt durch den Freibetrag.

Der Papi macht den Abriss und teilt das Grundstück. Er verschenkt jeder Tochter ein Grundstück im Wert von 300.000,-, belastet mit 150.000,-. Also auch alles abgedeckt durch Freibetrag.

So, oder ähnlich könnte es aussehen.

Übrigens:

2x300.000€ Grundstückswert: Schenkungssteuer(15%, 20000 Freibetrag) 2 x 15.000€ Schenkungssteuer

Jede Tochter hat 400.000,- Freibetrag. Wenn überhaupt fällt nur bei Opa an Sohn Steuer an.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Maxhilft 
Beitragsersteller
 27.04.2021, 19:38

Tut mir leid für die Verwirrung der Opa ist schon gestorben. Meine genannte zweite Variante mit Opa erbt an Enkelin war nur als indirekte Variante gemeint, dadurch dass der Vater das Erbe abtritt. Aber bringt tatsächlich auch kein großartigen Vorteil merk ich grad.. Testament gibts keins.

wfwbinder  27.04.2021, 19:59
@Maxhilft

Ja so ist das. 50 % der Denkleistung und der Kreativität hier gehen durch fehlerhafte Sachverhalte verloren.

Der Großvater kann doch einfach testamentarisch verfügen, dass das Grundstück zu gleichen Teilen an seine Enkelinnen gehen soll. Diese können dann von sich aus das Grundstück aufteilen und bebauen.

Der Vater erbt dann das übrige Vermögen des Großvaters.

Der Vater hätte zwar unter Umständen einen Pflichtteilsanspruch, nach dem geschilderten Sachverhalt wird er diesen wohl aber nicht geltend machen.


Maxhilft 
Beitragsersteller
 27.04.2021, 19:36

Tut mir leid für die Verwirrung der Opa ist schon gestorben. Meine genannte zweite Variante mit Opa erbt an Enkelin war nur als indirekte Variante gemeint, dadurch dass der Vater das Erbe abtritt. Aber bringt tatsächlich auch kein großartigen Vorteil merk ich grad.. Testament gibts keins.