Grundsicherung, Mietzahlung nach dem Versterben des Antragstellers?
Mein Mieter wurde im März nach dem Tod seiner Lebenspartnerin ein Fall für die Grundsicherung.
Ein vom Amtsgericht im März eingesetzterter Betreuer stellte Anfang März bei der Arge den Antrag auf Grundsicherung (Lebensunterhalt und Miete).
Der Antrag wurde bis zum Tod meines Mieters Ende Juni nicht bearbeitet. Die bis zum Tod meines Mieters ausstehenden vier Monatsmieten will die Arge nicht zahlen. Ein Nachlass oder Erben sind nicht vorhanden.
Um einen Bescheid zu erhalten habe ich eine Verfahrensbeteiligung bbeantrag. - dies wurde bereits abgelehnt, die Akte soll nach dem Tod des Antragstellers ohne Zahlungen der ausstehenden Mieten geschlossen werden
4 Antworten
Vergleichbare Fälle habe ich in meinem Bestand auch schon erlebt. Das ist Vermieterschicksal. Du kannst die Forderungen ausbuchen.
Es kommt für Dich im übrigen noch schlimmer: Wenn keine handlungsbereiten Angehörigen vorhanden sind, bist Du als Vermieter es, an dem die Räumung der Wohnung hängen bleibt.
Hoffnung darauf, daß sich ein Verwerter bereit findet, die Wohnung kostenfrei zu räumen brauchst Du Dir nach meiner Erfahrung nicht zu machen. Die Zeiten in denen man gebrauchte Möbel gut verkaufen konnte sind vorbei.
Ich an Deiner Stelle würde in der Wohnung nach Wertgegenständen stöbern, die Du dann aufgrund des Vermieterpfandrechts verwerten darfst, und danach für den Rest ein Räumungsunternehmen beauftragen.
Dein Mieter muss die Miete zahlen.
Der Mieter ist tot.
Bei wem willst Du kassieren?
Du kannst aber das Vermieterpfandrecht geltend machen. Bestelle einen Gerichtsvollzieher, der das vollzieht und dann kannst Du einen Verwerter bestellen, der Dir für Die Einrichtung, die er räumt noch 100,- Eurozahlt.
Aber Du hast die Wohnung ohne Kosten frei.
Wenn Du Glück hast, git es Erben, die das Erbe annehmen und die Mieten zahlen.
Falls es Erben gibt, die das Erbe annehmen, könnte vielleicht noch was rumkommen:
Nach Tod - wie lang bezahlt Amt Miete?
https://www.elo-forum.org/kdu-miete-untermiete/127705-tod-lang-bezahlt-amt-miete.html
Der Antrag wurde durch den Betreuer rechtzeitig gestellt. Leistungen zum Lebensunterhalt und Miete für die Monate März bis Juni müssen bei vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen nachgezahlt werden.
Schuldner der Miete ist der Mieter.
Wo kein Kläger da kein Richter: Der rechtlich korrekte Weg mag die Beauftragung des Gerichtsvollziehers sein, aber dieser Weg kostet nur zusätzlich Geld und zieht die Sache in die Länge. Man kann durchaus einige Monate warten bis der Gerichtsvollzieher eine Räumung vollzieht.
Was Verwerter betrifft, so kann ich als Erfahrung sagen, daß ich kostenfreie Räumung zuletzt vor 30 Jahren erlebt habe. Wenn in der Wohnung nicht gerade Antiquitäten stehen muß man sich auf Zuzahlungen gefaßt machen.