Grundsicherung im Alter & Schenkung des Hauses...

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Deine zukünftige Schwiegermutter kann natürlich Grundsicherung beantragen, den Antrag kann udn wird ihr niemand verwehren. Aber diese Grundsicherung im Alter wird von Steuergeldern bezahlt, deshalb ist es ganz normal, daß die finanzielle Bedürftigkeit des Antragstellers genau geprüft wird. Bei dieser Rentenhöhe (wenn keine anderen Einnahmen da wären), würde die GruSi sicher bewilligt. Aber die Schenkung wird natürlich vom Amt unter die Lupe genommen, denn damit wurde die spätere Hilfebedürftigkeit noch weiter erhöht. Auch wenn Schulden an den Sohn mitübergeben wurden, wird doch (so nehme ich an) der Wert des Hauses über dem Wert der Schulden gelegen haben. Ich kenne vom Studium noch den Begriff der Verarmung des Schenkers, deshalb nehme ich an, daß die Schenkung rückgängig gemacht wird, dann wohnt die Antragstellerin zumindest mietfrei, kann auch von Dir (da Du mit im Haus wohnst) MIete verlangen und wird auch tun müssen. Die mit der Rente dürfte dann wohl für den Lebensunterhalt ausreichen. Würde ihr empfehlen, mit dem Mitarbeiter der Gurndsicherung das Gespräch zu suchen.

na dann werde ich mal einen Termin mit ihr beim Amt machen und ggf. berichten, wie entschieden worden ist... vielen Dank für die zahlreichen Antworten... nun sehe ich die Sachlage etwas klarer und kann vorbereiteter meine Schwie-Ma unterstützen

Was soll die Aussage " Man kann doch nicht verlangen, dass Sie von 150€ / Monat zurechtkommt."

Das ist ein typisches Beispiel, dass ein Selbständiger nicht ausreichend für sein Alter vorgesorgt hat und sich im Alter auf die Unterstützung durch die Kinder verlassen hat. Die Allgemeinheit ist hier der falsche Ansprechpartner, zumal auch sich die Dame durch die Schenkung selbst künstlich verarmt hat. Es wird vom Amt zwar nicht die Rückabwicklung der Schenkung verlangt werden, aber der Beschenkte sollte sich schon mal darauf einrichten, dass von ihm eine entsprechende monatliche Ausgleichzahlung gefordert wird, bis das geschenkte Vermögen aufgezehrt ist. Was hier mit Nebenkosten bezeichnet wird findet sicher auch Berücksichtigung. Gefragt sind jetzt vor allen Dingen auch die Kinder der Dame, denn sie werden mitunter auch erst einmal zum Unterhalt für ihre Mutter herangezogen.


eimsbushbiker 
Beitragsersteller
 16.07.2012, 07:22

bitte etwas höflicher... danke... ansonsten eine hilfreiche Antwort