Grenzgänger - Wohnhaft in Ö - Arbeitgeber in D
Hallo und guten Tag!
Ich wohne in Österreich und arbeite auf teilzeit in Deutschland. Ich verdiene 800€ Brutto und muss deshalb auch keine Lohnsteuer zahlen.
160€ Sozialversicherung zahle ich natürlich.
Nun meine eigentliche Fragen:
Ich möchte nun gerne noch einen "Mini-Job" in Deutschland annehmen. Diese Minijobs sind ja in Deutschland Lohn-/ und Sozialversicherungsfrei. Der Arbeitgeber zahlt einen geringen Satz Krankenversicherung an eine bestimmte Krankenkasse, die für die Mini-Jobber zuständig ist.
Mich interessiert nun aber, ob ich dann Lohnsteuer zahlen muss, oder ob ich auch als "Mini-Jobber" behandelt werde.
Leider habe ich auf dem Finanzamt in meinem Wohnort keine Antwort bekommen.
Ich würde mich sehr freuen, wenn sich diesbezüglich jemand auskennt und mir weierhelfen kann.
Noch eins zur Info:
Also ich noch keine Teilzeitstelle hatte, hatte ich ausschliesslich einen Minijob in D und habe auch die kompletten 450€ bekommen.
Jetzt habe ich eben eine 40% Stelle und bin noch bis März in Karenz und erhalte Kinderbetreuungsgeld in Höhe von 435€.
Vielen lieben Dank
Diana
1 Antwort
-
Es ist ein Irrtum, dass die Minijobs steuerfrei sind. Auch diese Abgaben zahlt der Arbeitgeber.
-
Auch Du als Grenzgänger kannst einen Minijob machen und wirst keine Abgaben haben. Normal ist, dass Du 3,7 % Rentenversicherung zahlst, die die 15 % die Dein Arbeitgeber pauschla zahlt dann ergänzen udn Dir persönlich, mit dem AG Anteil gut geschrieben werden.
-
Also wirst Du auch bei diesem Minijob die Nettobezüge bekommen, ggf. abzüglich der 3,7 %, aber das kannst Du abwählen.
-
Kinderbetreuungsgeld ist wohl das österreichische Elterngeld. Das würde in Deutschland, wenn Du hier unbeschränkt steuerpflichtig wärst dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Sicherheitshalber in "A" mal fragen.
Eine Zusammenrechnung gäbe es nur bei:
2 Minijobs, die dann über 450,- liegen, oder
wenn Hauptanstellung und Minijob beim gleichen Arbeitgeberbetrieb wären.
Ist das in Österreich also genauso wie in Deutschland? Ich werde ja wahrscheinlich nach dem Ö-Steuerrecht behandelt oder? Da ich in Ö wohne. Liege ich da richtig? Die Infohotline des Finanzamtes Österreich sagte mir es würde zusammengerechnet und dann würde entschieden werden wie hoch die Vorauszahlung der Lohnsteuer ist.
was in Ö ist kann dir hier keiner sagen, die Leute hier kennen sich in der Regel nur mit D Steuer- und SV-recht aus.
In D wird der Midijob und der Minijob ohne Steuer abgerechnet (wichtig nicht beim selben Arbeitgeber!!!). SV hat wfwbinder schon erklärt.
Ja das habe ich mir gedacht. Aber es hätte ja sein können, daß sich jemand mit dem Thema Grenzgänger D / AT sehr gut auskennt, bzw. daher auch mit dem Steuerrecht beider Ämter was die Grenzgängerregelung angeht, da es ja beide betrifft und zum Thema auch Sinn macht.
Vielen Dank trotzdem!
Lg, Diana
Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Ich hatte noch bei der Hotline des Finanzamtes angerufen und diese meinten, das beide Gehälter zusammengerechnet würden und ich daher ganz normal Lohnsteuer zahlen müsste. Hab mir gedacht das dies nicht richtig sein kann und freue mich daher sehr über deine Antwort. Du bist Dir ganz sicher?
Vielen lieben Dank