Minijob in Österreich!?
Ich bin Hauptberuflich in Deutschland tätig und habe dort auch meinen Wohnsitz. da ich an der Grenze Wohne arbeite ich geringfügig in Österreich.
Das Finanzamt möchte dies jetzt versteuern. Ist das rechtens oder wird hier gegen die Gleichberechtigung verstoßen da ich ja 500 m vor der Grnze die selbe Summe steuerfrei bekomme ?
1 Antwort
Besteuerungsrecht für deine Einkünfte müsste nach dem DBA bei Deutschland liegen. Zumindest deinen Schilderungen nach.
Daher kannst du in Österreich keinen Minijob haben. Ist bei Personen ohne Wohnsitz in Deutschland ähnlich. Die können in Deutschland auch keinen "echten" Minijob ausüben. Die Besteuerung richtet sich nach dem Ansässigkeitsstaat.
Deine Einkünfte on Österreich sind daher in Deutschland zu besteuern (und unter Umständen auch Sozialversicherungspfluchtig., da kenne ich mich nicht gut genug aus)
Sie ist nach dem österreichischen Recht geringfügig. Für dich gilt allerdings deutsches Steuerrecht.
Deine Einkünfte wären in Österreich Steuerfrei auch wenn sie über der Grenze lägen weil das Besteuerungsrecht in Deutschland liegt.
Ich muss zugeben das ist ein Spezialfall und ich war mit so einem Fall in der Praxis noch nicht konfrontiert. Aber ich sehe zumindest auf die schnelle einige Ansatzpunkte für eine Steuerpflicht.
100% würde ich mich hier aber nicht festlegen wollen da ich in der Kürze der Zeit nicht alles durchprüfen kann
"Deine Einkünfte wären in Österreich Steuerfrei auch wenn sie über der Grenze lägen weil das Besteuerungsrecht in Deutschland liegt."
Das dürfte nicht korrekt sein. Es macht keinen Unterschied wo der Wohnsitz ist, es fallen Steuern und Sozialabgaben in Österreich an. Diese Steuern werden aber in Deutschland berücksichtigt.
Das Besteuerungsrecht liegt in Deutschland. Aber sofern in Österreich Einkommensteuer gezahlt wurde, würden diese in Deutschland berücksichtigt.
Ich habe nebenbei in den Niederlanden gearbeitet. Ich war ganz normal dort steuer- und sozialversicherungspflichtig. Auf das Gesamteinkommen ist in Deutschland Steuern zu zahlen, abzüglich der in NL gezahlten Steuern.
Auch wenn die Summe unter der Geringfügigkeit liegt ?