Minijob?

5 Antworten

Solange du kein Mangelfall bist und den regulären Kindesunterhalt bedienen kannst, nicht. Aber:

"Ausnahme: Anders ist es aber dann, wenn Unterhalt für minderjährige Kinder (oder “privilegierte” Volljährige) geschuldet wird und das Einkommen aus der Vollzeittätigkeit allein nicht ausreichen würde, um wenigstens den Mindestunterhalt der Kinder zu zahlen, also den Unterhalt nach der untersten Stufe der Düsseldorfer Tabelle. In diesem Fall wird das Einkommen aus der Nebentätigkeit mitgerechnet, um so zumindest den Mindestunterhalt sicherzustellen. Das gilt jedenfalls solange die maximal zulässige Wochenarbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten wird."

Der Unterhalt wird nach Einkommensstufen berechnet. Solange du mit der Nebentätigkeit nicht in die nächste Stufe kommst, passiert da nichts.

Nein, nicht wenn der Arbeitgeber den Lohn pauschal versteuert, was bei 450€ Jobs überwiegend der Fall ist.

Ja, wenn deine Ex dahinterkommt, wird sie es dem Jugendamt melden und der Unterhalt wird neu berechnet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung