Da du dich in diesem Lande weder selbst belasten, noch an deiner Überführung mitwirken musst, ist dies straffrei.

Du darfst auf der "Flucht" allerdings keine Straftaten begehen.

Wenn es dir also Spaß macht, vor der Polizei wegzulaufen und dich einfangen zu lassen, bitte sehr.

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Der Krankengeldzuschuss ist in den meisten Fällen der Unterschiedsbetrag zwischen 100 v. H. des Nettofortzahlungsentgelts im Krankheitsfall und dem Bruttokrankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung oder der entsprechenden Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung. 

Kommt auf deinen Arbeits- oder Tarifvertrag an.

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Das musst du deinen Arbeitgeber fragen.

Sollte dir dieser Zuschuss vertraglich zustehen, musst du deinen Arbeitgeber über die Höhe des Krankengelds in Kenntnis setzen, damit dieser den Zuschuss berechnen und monatlich zahlen kann.

Tust du das nicht, erhälst du den Zuschuss in einer einzigen großen Zahlung, allerdings erst, wenn du kein Krankengeld mehr beziehst und wieder arbeitest.

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Als deutscher Staatsbürger ist dein Einkommen irrelevant. Das Visum muss erteilt werden.

Einkommen müssen nur Ausländer vorweisen, zu denen ein anderer Ausländer im Rahmen der Familienzusammenführung zieht.

Die Ausländerbehörden verschicken nur Musterschreiben.

Entweder du verweigerst die Bescheinigung und drohst eine Fachaufsichtsbeschwerde an, oder du gibst sie dem Mitarbeiter und beschleunigst den Vorgang auf diese Weise.

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Zu diesem Fall gibt es sogenannte Fluranwälte.

Also Anwälte, die zufällig im Gericht anwesend sind.

Diese erledigen das gerne für 100 bis 150 Euro.

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Die Arbeitnehmersparzulage gibt es nur, wenn du relativ wenig verdienst (bis zu 17900 Jahresbrutto). Anstatt die popeligen 6 Euro selber aufzustocken würde ich ein eigenes Depot mit Sparplänen eröffnen, so ist man flexibler.

Dazu kommt die Unsitte, dass Finvesto das VWL-Depot als Girokonto in die Schufa einträgt.

Banken, die Banksparpläne anbieten wie die Degussa z.B. tun dies nur, wenn man dort auch ein Girokonto abschließt.

Für 6 Euro im Monat würde ich mir den Stress nicht antun.

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Wenn der Ex vor erreichen der Altersrente stirbt oder die Rente nur sehr kurz bezogen hat, kannst du auf Antrag bei dessem Rentenversicherungsträger die Punkte auf Antrag zurückbekommen. Du musst aber selber tätig werden, sonst sind sie weg.

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Du hättest verheiratet angeben müssen.

Und ledig warst du mal, wirst du nie wieder. Stattdessen lautet dein Personenstand bald geschieden.

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Wie mein Vorposter schon sagte, würde ich das genau so der Bank erklären.

Allerdings hat die Bank jederzeit das Recht, ein Konto auch ohne Angaben von Gründen zu kündigen.

Wenn die Bank wegen solcher Dinge schon das Jammern anfängt, würde ich an deiner Stelle die Bank wechseln, damit es nicht zu unangenehmen Überraschungen kommt.

Vielleicht verrätst du uns ja mal, um welche Bank es sich hier handelt.

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Schriftlich mahnen mit Fristsetzung. Gleichzeitig androhen, dass wenn keine Überweisung stattfindet, ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet und sämtliche damit verbundenen Kosten als Verzugsschaden an die Wüstenrot weitergegeben werden.

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Hier kann man ihr über einen Anwalt eine Unterlassungserklärung zukommen lassen.

Eine simple Anzeige würde wohl eingestellt werden.

Bedenke, dass man für den Anwalt in Vorleistung von mehreren hundert Euro gehen muss.

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Dagegen ist rechtlich nichts einzuwenden.

Ich selbst habe als Schüler im Unterricht Limonade aus einem Flachmann getrunken oder weißen Schnupftabak durch einen hundert DM Schein geschnupft.

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Aus eigener Erfahrung und nach 60kg Gewichtsverlust kann ich dir sagen, dass es keine Auswirkungen hat, wenn man einmal pro Woche das isst, wozu man Lust hat und auch so viel wie man will. Ein einziger Tag reicht nicht aus, um den Stoffwechsel umzustellen. Das, was du isst, wird der Körper einen Tag später wieder aussch....

Um das Gewicht zu halten, muss zwingend zuckerhaltiges Essen unter der Woche vermieden werden.

Es ist außerdem ratsam, Brot, Reis, Nudeln, Kartoffeln nicht mehr zu essen bzw. nur noch einmal pro Woche.

Welche Nachrungsmittel sich da anbieten, kannst du googeln.

Keine Kalorien zählen. Sobald man Hunger hat, essen.

Zucker und stärkehaltige Sachen weglassen. Fett ist nicht so schlecht wie sein Ruf.

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Geh damit zu einem Rolex Konzessionär und lass ihn die Uhr öffnen und einen Blick auf das Uhrwerk werfen.

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Du gehst ihr heimlich hinterher, guckst wo sie wohnt, schreibst dir die Namen von der Klingel ab und suchst in Kombination damit bei Google oder Facebook.

Wenn du weißt, in welche Klasse sie geht, schleichst du dich in das Hausmeisterbüro und guckst im Klassenbuch nach.

Hab ich so in den 90er Jahren gemacht und es hat geklappt. Und das ohne Internet.

Achja, eine weitere Möglichkeit wäre, sie zu fragen.

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Ein Konto kannst du hier nur bei zwei Personen eröffnen.

Bei Privatier59, ab einem Monatsnettoeinkommen von mindesten 11.500 Euro.

Oder bei Graf Rotz bei Vorlage eines notariell beglaubigten Adelstitels der mindestens das Prädikat Freiherr bzw. Baron darstellen muss.

Einen Dispo gibt es allerdings erst ab einem Grafentitel, Kreditkarte nur bei Herzog oder Fürst.

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