Antwort
Ich beantworte jetzt mal selbst, falls hier doch nochmal eine ähnliche Frage hat. ;)
Thema Mehrwertsteuer: Das Fahrzeug war mit über 7 Jahren zu alt, als das ich bei der Wiederbeschaffung auch Anspruch auf die anteilige Mehrwertsteuer gehabt hätte. Anders hätte es sich verhalten, wenn mein Wagen jünger als 7 Jahre gewesen wäre.
Thema Frist: Es gilt die Verjährungsfrist von 3 Jahren.