Rücknahme eines Beschlußes der Eigentümerversammlung
Hallo, Für eine Eigentümerversammlung haben mein Frau und Ich einen TOP Punkt ind die Tagesordnung setzen lassen. Nämlich die Errichtung einer Satelitenanlage für unser 9 Parteien Wohnanlage. Zur Zeit gibt es nur DVBT. Das reicht uns aber nicht. Bei der Abstimmung hat unser Beiratssprecher sich im Vorfeld das Stimmrecht von 2 weiteren Eigentümern geholt und mit nein gestimmt.Also 3 Nein Stimmen. Mit der Begründung er schaut DBVT und das Reicht schon jahrelang. 2 Eigentümer waren nicht anwesend. 3 Ja Stimmen gab es und eine Enthaltung. Der Antrag wurde abgelehnt. Am nächsten Tag sprach ich mit der Dame, die sich enthielt und habe Ihr das Sateliten fernsehen schmackhaft machen können, denn Ihre Vorurteile waren da weg. Sie schrieb nun an die Verwaltung, dass sie nun doch mir Ja Stimmen wollte.
Kann der Beschluß jetzt aufgehoben werden, da wir jetzt 4 Ja Stimmen hätten? Gibt es eine Frist oder nicht, in der Beschlüße geändert werden kann. Leider meldet sich der Verwalter nicht.
1 Antwort
Gegen jeden Beschluss kann innerhalb 4 Wochen nach der Eigentümerversammlung eingesprochen werden.
"Leider meldet sich der Verwalter nicht." Weswegen sollte er? Wenn die umentschlossene Miteigentümerin tatsächlich nachträglich gegen den Beschluss stimmte, wird das im Protokoll für die Eigentümerversammlung vermerkt. Dieses Protokoll kann logischerweise erst nach Ablauf der 4 Wochen erstellt werden.
Wartet dieses Schriftstück ab. Wenn daraus diesbezüglich nichts hervorgeht, besteht Handlungsbedarf. Vorher nicht.