Gehört der Frau unseres Sohnes das halbe Haus?
Hallo
Unser Sohn hat unser Haus geschenkt bekommen und steht allein im Grundbuch.
Er war zum Schenkungszeitpunkt verheiratet.
Die Schwiegertochter ist der Meinung ihr gehöhre nun auch die Hälfte vom Haus.
Ist das so?
3 Antworten
Soweit der Sohne keinen Ehevertrag mit ihr abgeschlossen hat - ihr ein Wohnrecht eingräumt hat, hat sie nach Trennung / Ehescheidung keinerlei Ansprüche an dieses ererbte Haus.
Da sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet sind, ist der Sohn Alleineigentümer des Hauses. Seiner Frau gehört nichts davon.
Auch im Falle einer Scheidung kann die Frau nichts von dem geschenkten Haus für sich beanspruchen. Denn Schenkungen werden nicht Teil des Zugewinnausgleichs. § 1374 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) Außer vielleicht spätere Wertsteigerungen.
Also: Der Schwiegertochter gehört nichts und sie hat insoweit auch keine Rechte.
Ramona
Beispiel Zugewinn
Schenkung im Jahre 2012 - Immobilien-Verkehrswert € 300 000,-- - Verkehrswert-Anstieg angenommen 5 % jährlich - Verkehrswert 2022 € 489.000,-- - Differenz 189.000,-- - Zugewinnanspruch 50 % = € 94.500,--.
Wobei man das nicht vernachlässigen sollte… Je nachdem was das Haus zum Zeitpunkt der Schenkung wert war und es zum Zeitpunkt einer möglichen Scheidung wert ist, kann ein nicht unerheblicher Ausgleichsanspruch entstehen. Gerade wenn man die Wertentwicklung in den letzten Jahren so sieht.