Gewinn Marge richtig berechnet?

2 Antworten

Falsch gerechnet.

Die Antwort von Eifelia ist zu 100 % richtig, aber ich würde einen anderen Weg gehen.

Ich würde mir eine einfach Formel erstellen.

Du weißt das im Verkaufspreis 19 % Umsatzsteuer enthalten sind. Ebenso, dass vom Verkaufspreis 15 % Gebühr zu zahlen sind. die Versandkosten sind ein fester Posten von 5,50 euro.

Also 119,.- Euro Verkaufspreis enthalten 19 % Umsatzsteuer. Außerdem 15 % Verkaufsgebühr 17,85 Euro.

Somit 119,- - 19,- - 17,85 = 82,15 Euro Nach Abzug von 36,85 die 44,86 % von 82,15 entsprechen.

Nun habe ich es einfach.

Kontrolle:

Einkaufspreis 76,65 Euro. Dazu 5,50 Versankosten = 82,15 * 44,86 % Kalkulationszuschlag für Umsatzsteuer und Gebühren = 36,85 + 82,15 = 119,- Verkaufspreis.

Mit dieser Formal kannst Du nun jeden Preis einfach berechnen.

Du kaufst etwas für 20,- Euro netto. möchtest 4 Euro verdienen = 24,- + Versand 5,50 Euro = 29,50 + 44,86 % Verkaufspreis 42,73.

Rückkontrolle 42,73 Verkaufsgebühr 15 % 6,41. Enthaltene Umsatzsteuer 19 % 42,73/1,19 = netto 35,91= 29,50 nach abzug der Gebühr. - 5,50 Versand = 24,- netto.

Also, Dein Aufschlag ist 44,86 % nachdem Du auf Deinen einkaufspreis Deinen gewünschten Gewinn und die Versandkosten aufgeschlagen hast.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Kommt drauf an, die Angaben reichen nicht aus.

Warum nennst Du den Netto-EK und den Brutto-VK? Voller oder ermäßigter USt-Satz?

54,50 brutto sind 45,80 netto (bei 19 %).

Von welchem Betrag werden die 15 % Gebühr gerechnet?


Snickers22 
Beitragsersteller
 05.03.2024, 22:41

Hi Eifelia. Voller USt-Satz und die 15% werden vom Brutto Vk Preis abgezogen. Deshalb hatte ich nur den Brutto Vk Preis erwähnt.

Eifelia  05.03.2024, 22:46
@Snickers22

OK, also 8,18 € Gebühr und 5,50 Versand = 13,68 €.

Also 45,80 - 37,90 - 13,68 = -5,78

Du machst Verlust. (Die Umsatzsteuer habe ich weggelassen, da sie ein durchlaufender Posten ist)

Snickers22 
Beitragsersteller
 05.03.2024, 22:57
@Eifelia

Alles klar! Würde man das als Verlust bezeichnen, obwohl man sich so gesagt die MwSt. vom Finanzamt zurückfordern kann?

Eifelia  05.03.2024, 23:02
@Snickers22

Was meinst Du mit "zurückfordern"? Du zahlst dem Lieferanten die USt und bekommst sie zurück. Der Kunde zahlt Dir die USt und Du führst sie ans Finanzamt ab. Bei Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich (Bilanzierung) ist die USt von vornherein gar nicht gewinnwirksam, bei Gewinnermittlung mittels Einnahme-Überschuss-Rechnung nur vorübergehend durch zeitliche Verschiebungen, am Ende gleicht sich auch hier alles aus.

Andri123  05.03.2024, 23:58
@Eifelia

Ich weiss gar nicht, ob man mit diesem Gebührenmodell (von eBay und co) überhaupt klassisch sauber kalkulieren kann. Beispiel:

Mit einem Verkaufspreis von 100 Euro hätte ich die gewünschte Marge erreicht. Dazu kommen aber noch 15% Gebühren, also verkaufe ich für 115,-€.

Nun liegen die Gebühren aber bei 15% von 115,-€, also 17,25€. Also verkaufe ich für 117,25€ und zahle dann Gebühren von 15% auf 117,25€. Usw.