Gewerbe abgemeldet , Restabschreibung PC möglich?
Guten Tag,
ich habe mein PC ca. 1 jähr nach der Anmeldung meines Kleingewerbe gekauft und auch aus diesen Zweck benutzt. Abgeschrieben habe ich ihn 2017 u. 2018. Jetzt habe ich aber mein Gewerbe Mitte 2019 abgemeldet. Die Frage ob ich trzd. den Computer nochmal abschreiben darf(komplett oder wieder anteilig?). Danke im Voraus für die Unterstützung
3 Antworten
Nein. Der Computer wird ja - zwangsweise - entnommen, und zwar zum Verkehrswert.
Die Differenz zwischen Buchwert und Verkehrwert ist zu versteuern. Das ist das, was nebenan mit Aufgabebilanz gemeint ist.
Also ich rate mal als Mitleserin:
-Abschreibung des Restbuchwertes komplett in 2019
- Einnahme verbuchen (Verkaufspreis oder fiktive Privatentnahme gemäss Marktwert)
- Aufgabebilanz erstellen
Aufgabebilanz ist keine Pflicht, aber den Aufgabegewinn zu ermitteln schon. Da macht sich eine Aufgabebilanz ganz gut.
Ja warum denn nicht?
"Kleingewerbe" mit Bilanz?