Gewerbe abgemeldet , Restabschreibung PC möglich?

3 Antworten

Nein. Der Computer wird ja - zwangsweise - entnommen, und zwar zum Verkehrswert.

Die Differenz zwischen Buchwert und Verkehrwert ist zu versteuern. Das ist das, was nebenan mit Aufgabebilanz gemeint ist.

Also ich rate mal als Mitleserin:

-Abschreibung des Restbuchwertes komplett in 2019

- Einnahme verbuchen (Verkaufspreis oder fiktive Privatentnahme gemäss Marktwert)

- Aufgabebilanz erstellen


correct  07.02.2020, 22:31

"Kleingewerbe" mit Bilanz?

Andri123  07.02.2020, 22:41
@correct

Tja, nä? Da hab ich wohl mehr gelesen als Du.

Im übrigen schrieb ich Aufgabebilanz. Die ist m.E. Pflicht auch für Unternehmen, die eigentlich nicht bilanzierungspflichtig waren.

EnnoWarMal  08.02.2020, 09:14
@Andri123

Aufgabebilanz ist keine Pflicht, aber den Aufgabegewinn zu ermitteln schon. Da macht sich eine Aufgabebilanz ganz gut.

Ja warum denn nicht?