Es gibt ein Gerichtsurteil und der Vater zahlt trotzdem keinen Unterhalt, darf man Gerichtsurteile einfach so missachten?
5 Antworten
Wenn der Vater keinen Unterhalt zahlt, kann das verschiedene Gründe haben.
- Er will nicht: dann kannst Du bzw. wohl eher Deine Mutter einen Titel erwirken, der für die direkte Abführung des Kindesunterhalts vom Gehalt des Kindesvaters sorgt.
- Er kann nicht: dann liegt eine Mangelsituation vor, d.h. das Einkommen des Vaters reicht nicht aus, um nach Berücksichtigung seines angemessenen Eigenbedarfs den Unterhalt zu bestreiten.
- Er muss nicht: wenn die Mutter mit dem Vater eine Vereinbarung getroffen hat, daß das Kind hälftig bei beiden Elternteilen lebt und wohnt (Wechselmodell), können sich die Kindesunterhaltsverpflichtungen beider Elternteile gegeneinander aufheben.
- Er soll nicht: vielleicht will die Mutter keinen Kindesunterhalt vom Kindesvater annehmen. Dann besteht zwar weiterhin ein Anspruch und dieser wird ggf. auch als fiktive Leistung anderweitig angerechnet, aber letztendlich fließt kein Kindesunterhalt.
Du sagst nichts über Deine tatsächliche Situation und erwartest eine konkrete Antwort?
Um die Frage wörtlich zu beantworten: Nein, er darf nicht, §170 StGB bedroht so etwas mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.
Vielleicht hilft auch ein Hinweis darauf, den Unterhalt künftig regelmäßig fließen zu lassen.
Du hast ein Urteil.
Das Urteil ist vollstreckbar.
Also lass es vollstrecken. Gehe zum Amtsgericht, lasse Dir einen "Pfändungs- und Überweisungsbeschluss" ausstellen und den von einem Gerichtsvollzieher dem Arbeitgeber zustellen. Der zieht das Geld vom Gehalt des Vaters ab und überweist das Geld.
Haben Deine Kinder das zwölfte Lebensjahr noch nicht erreicht, wende Dich an die Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamtes und Dir wird der Unterhalt vorgestreckt. Von dort aus wird man sich darum kümmern, dass der Vater zur Kasse gebeten wird.
Oh... man sollte doch ab und zu auf die Usernamen achten ;-)) Na Mamasohn ist eindeutig älter als 12, hat hat aber eventuell noch kleine Geschwister.
Ja, Mama's verstehen eben Mama's. Dann kannst Du ja noch weitere Informationen geben. Was war es denn für ein Urteil?
Ja, manchmal !!
Warum ist hier schon erläutert wurden .
Nur zu Ergänzung wegen dem Unterhaltsvorschuß , der wird nur für maximal 72 Monate gezahlt.
Habe das in der eigenen Familie erlebt . Unterhalt kann er nicht zahlen , aber ein Umgangsrecht steht ihm zu .
Die Kinder sind meistens die Verlierer.
Man kann nur hoffen ,in unserem Fall ,daß in den nächsten Jahren etwas zu holen ist !
Gruß Z... .
Ich glaube, da schreibt Mama's Sohn :-))