Es gibt ein Gerichtsurteil und der Vater zahlt trotzdem keinen Unterhalt, darf man Gerichtsurteile einfach so missachten?

5 Antworten

Wenn der Vater keinen Unterhalt zahlt, kann das verschiedene Gründe haben.

- Er will nicht: dann kannst Du bzw. wohl eher Deine Mutter einen Titel erwirken, der für die direkte Abführung des Kindesunterhalts vom Gehalt des Kindesvaters sorgt.

- Er kann nicht: dann liegt eine Mangelsituation vor, d.h. das Einkommen des Vaters reicht nicht aus, um nach Berücksichtigung seines angemessenen Eigenbedarfs den Unterhalt zu bestreiten.

- Er muss nicht: wenn die Mutter mit dem Vater eine Vereinbarung getroffen hat, daß das Kind hälftig bei beiden Elternteilen lebt und wohnt (Wechselmodell), können sich die Kindesunterhaltsverpflichtungen beider Elternteile gegeneinander aufheben.

- Er soll nicht: vielleicht will die Mutter keinen Kindesunterhalt vom Kindesvater annehmen. Dann besteht zwar weiterhin ein Anspruch und dieser wird ggf. auch als fiktive Leistung anderweitig angerechnet, aber letztendlich fließt kein Kindesunterhalt.

Du sagst nichts über Deine tatsächliche Situation und erwartest eine konkrete Antwort?

Um die Frage wörtlich zu beantworten: Nein, er darf nicht, §170 StGB bedroht so etwas mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.

Vielleicht hilft auch ein Hinweis darauf, den Unterhalt künftig regelmäßig fließen zu lassen.

Du hast ein Urteil.

Das Urteil ist vollstreckbar.

Also lass es vollstrecken. Gehe zum Amtsgericht, lasse Dir einen "Pfändungs- und Überweisungsbeschluss" ausstellen und den von einem Gerichtsvollzieher dem Arbeitgeber zustellen. Der zieht das Geld vom Gehalt des Vaters ab und überweist das Geld.

Haben Deine Kinder das zwölfte Lebensjahr noch nicht erreicht, wende Dich an die Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamtes und Dir wird der Unterhalt vorgestreckt. Von dort aus wird man sich darum kümmern, dass der Vater zur Kasse gebeten wird.


gammonwarmal  18.09.2015, 10:41

Ich glaube, da schreibt Mama's Sohn :-))

Primus  18.09.2015, 10:47
@gammonwarmal

Oh... man sollte doch ab und zu auf die Usernamen achten ;-)) Na Mamasohn ist eindeutig älter als 12, hat hat aber eventuell noch kleine Geschwister.

mamasohn 
Beitragsersteller
 18.09.2015, 10:54
@Primus

es schreibt die Mutter :-) mein Sohn wird nächste Woche 13 und es geht um den Unterhalt für Ihn.

gammonwarmal  18.09.2015, 10:57
@mamasohn

Ja, Mama's verstehen eben Mama's. Dann kannst Du ja noch weitere Informationen geben. Was war es denn für ein Urteil?

Primus  18.09.2015, 10:57
@mamasohn

Dabei kann das Jugendamt Dir leider keine Hilfestellung mehr geben.

Es wäre nur noch der Gerichtsvollzieher zu beauftragen. Wenn dieser jedoch nicht vollstrecken kann, sind die Möglichkeiten leider sehr begrenzt.

Zitterbacke  18.09.2015, 13:50

und Dir wird der Unterhalt vorgestreckt

Aber nur für 72 Monate !!

Ja, manchmal !!

Warum ist hier schon erläutert wurden .

Nur zu Ergänzung wegen dem Unterhaltsvorschuß , der wird nur für maximal 72 Monate gezahlt.

Habe das in der eigenen Familie erlebt . Unterhalt kann er nicht zahlen , aber ein Umgangsrecht steht ihm zu .

Die Kinder sind meistens die Verlierer. 

Man kann nur hoffen ,in unserem Fall ,daß in den nächsten Jahren etwas zu holen ist ! 

Gruß Z... .