Vater zahlt keinen Ubtergalt, weil Tochter 18 Jahre ist?
Unsere Tochter hat soeben ihr ABI in der Tasche und möchte ein Studium beginnen. Mein Exmann hat seid 2 Monaten die Unterhalts-Zahlung eingestellt und meint unsere Tochter muss zum Jugendamt und dies beantragen. Das Jugendamt sagte zu ihr, diese sind nicht mehr verantwortlich und man müsste über einen Anwalt gehen.
Kann uns jemand einen Rat geben?
5 Antworten
Das erscheint mir sinnvoll was gesagt wurde.
Das Jugendamt ist ab 18 raus bei dem Ganzen.
Kindergeld steht meines Wissens bis 25 zu (war zumindest bei mir so) solange ein Studium gemahct wird.
Wie es ist wenn man ein Jahr pause einschiebt kann ich nicht sagen.
Ich hatte nahc dem Abi direkt Tage später mit dem Studium begonnen und bekam daher bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld.
Gleiches müsste auch dementsprechend für unterhalt gelten.
Ich kann dir offen gesagt nciht sagen inwiefern sich kidnergeld und unterhalt zueinander verhalten.
Aber Unterhaltspflicht gilt während des Studiums zweifellos und Anrpcuh auf kindergeld vvermutlich auch.
Würde mich mal hier einlesen, da steht das nochmal:
https://www.studentenwerke.de/de/content/unterhalt-von-eltern
Vielleicht kann dir die Stelle, wo das Kindergeld her kommt, dir direkt Auskunft geben was dir da zusteht oder auch nicht?
Was ich so auf Anhieb lese, sind Unterhalt 2 untershciedliche Sachen, die beide zustehen müssten.
Ansonsten ist es generell so dass , wenn nicht gerade eine besodnere Ausnahme vorliegt, die Tochter Bafög beantragen muss.
Kindergeld und Einkommen jeglicher Art natürlich angeben.
Das bafögamt wird auch auf das thema Unterhalt zu sprechen kommen.
Wenn der vater sagen wir mal ein A-Loch ist und sich quer stellt mit Allem, würdest du es am besten so machen wie ich auch:
Den Einkommensbogen des bafögamts, den jeder Ekternteil ausfüllen muss separat,
nehmen, einen deftigen brief dazu und das per Einschreiben mit Rückschein an Vater schicken.
Den Brief simpel sinngemäß a la "Hallo Herr X, da Sie mein vater sind, benötige ich für das Bafögamt den beigefügten Einkommensbogen ausgefüllt und mit Nachweisen zurückgeschickt an mich. briefmarken sowie ein Rückumshclag wurden beigefügt.
Erhalte ich bis *Datum 2 oder 3 Wochen später* keine Antwort, gehe ich davon aus dass Sie sich weigern und auch nicht smehr schicken werden.
Hochachtungsvoll,
*ihr Name*"
So in der Art.
Also In den Umschlag rein:
den leeren Einkommensbogen für das Elternteil
obigen gedruckten und selbst untershcriebenen brief
1,50 oder so in briefmarken
ne leere Din A4 Hülle
Und das per Einschreiben mit Rückschein hinschicken
(Achja, kopie vom brief machen bevor er weggeschcikt wird.)
Schickt er daraufhin den ausgefüllten bogen inklusive belegen her, umso besser. direkt beim bafögamt abgeben.
Tut er das nicht, dann die briefkopie woei den erhaltenen Rückschein zum bafögamt und vortragen dass trotz Aufforderung sich der Typ nicht zückt.
Damit hast du deine Bemühungen gezeigt und Rest kümmert sich das Bafögamt.
Ansosnten sind alle möglcihen unterlagen beim bafögamt vorzulegen, von der Tochter selbst (Einkommens und Vermpögensnachweise, Mietvertrag, Strom, gas, Wasser, Abrechnungen, etc. Alles, was halt irgendweie Vermögen und regel,mässiige Geld eingänge und ausgänge belegt)
sowie wie erwähnt den ausgefüllten Fragebogen inklusive Nachweisen von den Eltern jeweils separat.
Details sagt aber das Bafögamt dann.
Da muss man definitiv mehrmals laufen bis da Alles da ist :-)
Gibt es u.U. einen titulierten Unterhalt über das 18. Lebensjahr hinaus? ( Übersehen Väter gerne mal ) ..... wenn nicht hat sie bereits den Unterhalt für August "verschenkt". Man kann rückwirkend keinen Unterhalt fordern.
Schlicht und ergreifend : sie muss ihren Vater umgehend schriftlich zur weiteren Unterhaltszahlung auffordern. Und gleichzeitig die offenlegung seiner Einkünfte fordern, damit die Unterhalthöhe festgelegt werden kann.
Allerdings kann sie dies auch mit Hilfe eines Anwaltes machen, den sie als junge Frau ohne eigenes Einkommen mehr oder minder via Beratungshilfeschein kostenlos engegieren kann :
https://justiz.de/formulare/zwi_bund/agI1.pdf
https://www.scheidung.org/beratungshilfeschein/
Außerdem bist auch Du Deiner gegenüber Tochter - seit Vollendung ihres 18. Lebensjahres - zum Barunterhalt verpflichtet , in Relation zum Einkommen.
hier kannst Du einmal rechnen, soweit Du sein Nettogehalt kennst ( bzw. anhand der bisherigen Unterhaltshöhe abschätzen ..... siehe D'dorfer Tabelle ) :
https://www.smart-rechner.de/unterhalt/ratgeber/volljaehrige_kinder.php
wird Deine Tochter im Hinblick auf das beabsichtigte Studium ausziehen? Könnt ihr gemeinschaftlich incl. Kindergeld den Mindestunterhalt für aushalb des Elternhauses lebende Auszubildende - sprich 860 Euro - leisten?
https://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle.html
oder ist Bafög angesagt ..... dann seht bitte zu, dass ihr die nötigen Belege / Bescheide parat habt :
https://www.bafög.de/de/alle-antragsformulare-432.php
Und nun viel Erfolg.
Das ist ein guter Hinweis. Wenn ein Titel vorliegt (auch möglich in Form einer Jugendamtsurkunde) liegt der Unterhaltsanspruch auch weiterhin vor bis zu seiner Änderung.
Und dann auch rückwirkend für die letzten Monate. Bei Unterhaltsschulden kann sogar bis auf Hartz-4-Niveau gepfändet werden.
Ansonsten:
DIe Tochter hat jetzt ihr Abi und er hat aber schon vor 2 Moanten den unterhalt eingestellt?
Die 2 Moante hat sie definitiv zugut!
Müste man wirklich im Notfall einklagen bei ihm mit Anwalt.
Je nach Einkommenssituation gibts vielleicht Beratungshilfe sodass der Anwalt nicht kostet.
Ansonsten: Fürs Studium besteht ebenso Unterhaltspflicht, auch wenns ihm nicht passt.
Da sie aber eh bafög beantragen werden muss (wahrshceinlich zumindest), wird sich primär dann das Bafögamt um das untehralt eintreiben kümmern.
Was die Tochter in dem zusammenhang machen muss, siehe anderer B eitrag.
Sie muss ihn halt nachweisbar und eindeutig, mit Fristsetzung, auffordern, das nötige Bafögformular auszufüllen und mit Belegen zurückzuschciken.
Tut ers nicht, muss man nur den erfolglosen Aufforderungsversuch nahcweisen und dann übernimmt das Bafögamt an der Stelle .
Da braucht ihr also während des Studiums dann keinen unterhalt selbst einklagen oder so, das macht dann irgendwie schon das Bafögamt :-)
Welchen Rat jetzt? Um einen Unterhaltsanspruch durchsetzen zu können, müsste die Tochter den Kindsvater also verklagen, da eine wohlwollende Billigung dieses Übergangszustandes ja leider offenbar nicht vorliegt.
Die Rechtslage/Erfolgsaussicht scheint unklar. Ab 1.Oktober 2020 wird sie vermutlich nicht studieren.
Der Vater ist unterhaltspflichtig bis zum Ende der Ausbildung, in diesem Fall des Studiums. Schaltet einen Anwalt ein.