Geld verliehen ohne Vertrag: Wie bzw wo kann ich ein Mahnbescheid erstellen?

6 Antworten

Mahnbescheid und Malstudio mögen zwar denselben Anfangsbuchstaben haben. Trotzdem erstellt man Mahnbescheide nicht, sondern beantragt sie.

In wohl inzwischen allen Bundesländern gibt es zentrale Mahngerichte. Schau nach, welches für Deinen Fall zuständig ist. Dort kann man dann am PC das Mahnbescheidsantragsformular herunter laden, ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und an das Mahngericht senden. Das erläßt dann den Mahnbescheid.

Wenn die Gegenseite keinen Widerspruch einlegt, kannst Du einen Vollstreckungsbescheid beantragen und dann mit der Zwangsvollstreckung anfangen.

Legt der Gegner aber Widerspruch ein geht es im streitigen Verfahren weiter. Da wird sich dann erweisen, ob die Nachweise ausreichend sind.

Es gibt ja bereits einige klare Antworten auf diese Frage, deshalb muss ich dazu nichts mehr schreiben als "Vergiss es".

Denn zu berücksichten ist, dass sämtliche Kosten im Zusammenhang ab dem Mahnbescheid bis zuletzt hin der Klage und einer Realisierung von Dir vorzustrecken sind.

  • Gewinnst Du, dann hast Du natürlich einen Anspruch darauf, das Geld dafür zusammen mit dem geliehenen Geld zurückzubekommen.
  • Bei dieser doch recht dünnen Beweislage musst Du aber eher damit rechnen, dass Du auf diesen vorgestreckten Kosten ebenfalls sitzenbleibst, also der Verlust sich erhöht.

Bewusst habe ich geschrieben "einen Anspruch", denn dann geht es erst weiter mit Massnahmen zur Realisierung, also vom Gerichtsvollzieher über eine Pfändung bis hin zur "Eidesstattlichen Versicherung" (früher "Offenbarungseid" genannt). Diese Kosten musst Du ebenfalls alle vorstrecken.

Was Du höchstens erreichst, ist, dem Bekannten den SCHUFA-Eintrag ordentlich zu versauen. Ob Dir das den ganzen Zeit- und Geldaufwand wert ist, das musst Du selber wissen.

Hallo,

ich will dir ja nicht die Illusion nehmen aber wenn du keinen anderen Beweis als den Chat Verlauf für dieses Darlehen hast, dann hast du ganz schlechte Karten, falls die Sache vom Richter entschieden werden muss. Dein Bekannter weiß das sicher, das Geld kannst du abschreiben.

Solche und ähnliche Fragen werden hier öfters einmal gestellt. Wie in den meisten Fällen kann ich auch hier nur sagen: " sieh es als Lebenserfahrung "

Man verleiht kein Geld ohne schriftliche Vereinbarung, wenn man es wieder sehen möchte.

" Bei Geld hört die Freundschaft auf " ob im Freundeskreis oder Familie !


Zappzappzapp  18.03.2018, 18:33

Den dritten und vierten Absatz kann ich ohne Einschränkungen unterschreiben.

Was den Rest betrifft:

So einfach ist es für einen säumigen Schuldner trotzdem nicht. Man hat zwar ohne einen richtigen Vertrag schlechtere Karten, aber es gelten nun mal auch mündliche Verträge und bisher ist nicht die Rede davon, dass die Forderung bestritten wird, sondern lediglich, dass der Schuldner nicht in der Lage sein soll, das Geld zurückzuzahlen.

Außerdem macht der whatsapp-"Schriftverkehr" die Forderung zumindest glaubhaft und wenn das Geld nicht bar geflossen ist, sondern überwiesen wurde, wäre das auch ein Nachweis. Da würde der Richter bei einer Verhandlung schon einmal fragen was dieser Betrag denn sonst gewesen sein soll, außer einem Darlehen.

Vor Gericht dann zu lügen, dass es ein Geschenk gewesen sein wäre, das geht dann doch nicht so leicht von der Hand und das nimmt einem ein Richter auch nicht so einfach ab, das muss schon sehr gut begründet werden und auch plausibel sein.

Bei dieser Größenordnung würde ich auf jeden Fall Mahnbescheid und Klage durchziehen. Den Mahnbescheid kann man für geringe Kosten selbst beantragen und dann mal sehen ob der Schuldner wirklich das Risiko einer Gerichtsverhandlung und einer Lüge vor einem Richter eingeht.

Jetzt gleich aufzugeben, über so ein Verhalten würden sich tausende Schuldner ins Fäustchen lachen, die auf diese Tour "reisen".

Vicicondios  18.03.2018, 17:48

Blödsinn, das Gericht kann die Daten edieren, da in Deutschland inszwischen Datenvorratsspeicherung vorliegt.... die Verbinungsdaten und der Inhalt sind dann Faktenbeweis und kein einfaches Indiz mehr. Ergo, entweder dem Schuldern auf die Pelle rücken oder Mahnbescheid, bzw. Strafanzeige wegen Betrugs, bzw Vermögensschädigung

Natürlich lohnt es sich, zumindest einmal einen Mahnbescheid zu beantragen, das kostet nicht viel und das kann man selbst machen.

Informier Dich, gib bei google "Mahnbescheid" ein, da findest Du alles.

Falls er auf den Mahnbescheid nicht zahlt, würde ich auf jeden Fall klagen. Das nicht zumindest zu versuchen, dazu ist der Betrag zu groß.

Auch wenn Du keinen schriftlichen Vertrag hast, ein mündlicher Vertrag gilt auch, es ist nur das Problem, die Vereinbarung nachzuweisen. Dazu hast Du die schriftliche whatsapp- Unterlage und wenn Du das Geld überwiesen hast, ist das auch ein Teil des Nachweises.

Dass er sagt, er könne nicht bezahlen, ist völlig irrelevant. Wenn vor Gericht die Forderung festgestellt (tituliert) wird, dann hast Du bis zu 30 Jahre Zeit, das Geld von ihm zu fordern. Wenn seine Eltern, wie es aussieht, genug Geld haben, werden die sich vielleicht sogar überlegen, ihm das Geld zu geben, wenn das erste Mal der Gerichtsvollzieher bei ihm bzw. ihnen vor der Tür steht.

Letztlich besteht zwar immer die Chance, dass das Geld für ein Gerichtsverfahren verloren ist, aber wenn man gewinnt, hat der Schuldner auch diese Kosten zu tragen.

Schließlich ist er nicht in Privatinsolvenz und die Chancen dafür sind wohl bei wohlhabenden Eltern auch gering.

Wenn Du für ihn mehr als €3000 übrig hattest, solltest Du auch das Geld für Mahnbescheid/Gerichtsverfahren noch übrig haben.

Eine Anregung zur Beweislage (wenn die denn überhaupt strittig ist):

Wenn "Nun sagt er aber er könne nicht bezahlen." nachweisbar ist, stellt das die Informationen im WhatsApp auf sichere Füße.

Hat der Bekannte also im Beisein einer dritten Person das Vorhandensein des Kredits durch eine solche Aussage bestätigt, kann niemand das Vorhandensein des Kredits infrage stellen.