Geld verliehen, bekomme es nicht zurück, wurde über Whatsapp geblockt?

3 Antworten

Du musst 2 Dinge beweisen können:

  1. Das das Geld nicht als Schenkung oder was auch immer, sondern als Darlehen ab die Freundin gezahlt wurde. (Also irgend was, wo draufsteht "Darlehen" oder "leihen" ..) Das müsste also in den Whatsapp - Protokollen drin stehen.
  2. Dass Du das Geld tatsächlich an die Freundin gezahlt hast. Da kannst Du offenbar leicht beweisen, mit den Kontoauszügen.

Dann kannst Du das Darlehen kündigen und sie mit Einwurfeinschreiben auffordern, das Geld zurück zu zahlen. Wenn sie das nicht macht, könntest Du einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen, bzw. zum Anwalt gehen.

Besser wäre es allerdings, wenn sie freiwillig z.B. einer Ratenzahlung zustimmt. Das könntest Du ihr in dem Schreiben anbieten. Vielleicht hat sie das Geld nicht. Aber eine Ratenzahlung ist eher möglich. Am Besten schriftlich machen.

Den Geldfluss kannst du ja anscheinend beweisen. Dass es sich dabei um eine Schenkung gehandelt hat, wird die Freundin wahrscheinlich nicht glaubhaft darstellen koennen, zumal es da ja wohl auch noch einen entsprechenden Chatverlauf zu geben scheint.

Dann fordere sie schriftlich per Einwurfeinschreiben zur Rueckzahlung auf (ihre Adresse wirst du ja hoffentlich haben oder herausfinden koennen). Reagiert sie dann immer noch nicht, beantrage einen gerichtlichen Mahnbescheid und eroeffne damit das gerichtliche Mahnverfahren. Mach das aber unbedingt noch im laufenden Jahr, damit es nicht auch noch Probleme mit einer eventuellen Verjaehrung geben kann.

Die Kosten fuer das gerichtliche Mahnverfahren musst du erst einmal vorstrecken, kannst sie dann aber von der Schuldnerin zurueck verlangen. Macht aber nur Sinn, wenn sie auch wirklich zahlen kann.


Alarm67  01.07.2022, 07:04

"Dann fordere sie schriftlich per Einwurfeinschreiben zur Rueckzahlung auf"

Da fehlt was!

Das Privatdarlehen muss zunächst mit der 3 monatigen Kündigungsfrist nach BGB gekündigt werden. Es sei denn, was ich bezweifle, es wurde eine abweichende Kündigungsfrist vereinbart.

Ich denke nicht das du dein Geld zurück bekommst da es keinen vertrag oder sowas gibt


DerCAM  01.07.2022, 06:26

Es gibt einen muendlichen Darlehensvertrag. Der Geldfluss kann offenbar bewiesen werden und anscheinend gibt es auch noch einen Chatverlauf. Das sollte fuer ein gerichtliches Mahnverfahren ausreichen.

tellerchen  01.07.2022, 08:33
@DerCAM

"offenbar...und anscheinend..und wahrscheinlich" reichen vor Gericht nicht....ich denke mal, das Geld ist futsch...

DerCAM  01.07.2022, 08:42
@tellerchen

Gut, dann formuliere ich es anders: Wenn der Geldfluss nachgewiesen werden kann (z.B. durch den in der Frage erwaehnten Kontoauszug) und der Chatverlauf auch noch belegt, dass es sich tatsaechlich um ein Darlehen handelt, wird das vor Gericht reichen.

Alarm67  01.07.2022, 09:33
@tellerchen

Lese die Frage!

Gem. den Angaben in der Frage kann der Nachweis lückenlos erbracht werden!

tellerchen  01.07.2022, 09:36
@DerCAM

es gibt viele Gründe, warum Geld überwiesen wird...Schuldner gibt vor, das Geld selber geliehen zu haben...daher zurück bezahlt bekommen...bzw es wurde "geschenkt"wollen wir das nicht ausweiten...im Endeffekt steht Aussage gegen Aussage...ich hatte Geld verschenkt...an Freunde...gut ich würde es nunmehr nicht mehr machen...wollte halt damals meine 2...3 Freunde an meinem Glück teilhaben lassen...ich persönlich kann es verschmerzen...obwohl 5stellig...ich persönlich rechne da mit keinem Erfolg...allenfalls mit ner Anzeige wegen übler Nachrede...Fakt ist...es zählen nur Beweise... ich hatte das Geld damals in bar verschenkt... daher hat sich das eh erledigt...ich wollte es auch garnicht zurück bekommen..."Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand"...und bei dem geringen Betrag...lohnt sich das hier eh nicht...für 100 Euronen schreibt ein Anwalt nicht einmal einen Brief...einfach der Rat an den Fragesteller...schreib das als Negativerfahrung ab...und gut isses...

Alarm67  01.07.2022, 09:48
@tellerchen

Lese die Frage. So wie dort geschildert, kann der Nachweis lückenlos nachgewiesen werden!

"Kontoauszüge liegen vor, über Whatsapp wurde ihre Anfrage an mich gestellt im Grunde die ganze Kommunikation geführt."

DerCAM  01.07.2022, 09:49
@tellerchen

Erst einmal geht es hier nicht um 100 Euro, sondern um 900. Ist aber egal, weil die Hoehe der Forderung fuer eine rechtliche Beurteilung ueberhaupt keine Rolle spielt.

Wenn die Freundin behauptet, das Geld aus irgendeinem anderen Grund als einem Darlehen erhalten zu haben, wird sie das glaubhaft begruenden muessen und dies darf dann natuerlich auch nicht im Widerspruch zu den von ihr im Chat gemachten Aeusserungen stehen. Da es sich ja tatsaechlich um ein Darlehen handelt, duerfte ihr das aber wohl kaum gelingen.

tellerchen  01.07.2022, 13:27
@DerCAM

da magst du recht haben, und der Fragesteller klingt glaubhaft...aber meine Lebenserfahrung und fast 10 Jahre Klageerfahrung lehrte mich...die Realität sieht oft ganz anders aus... leider liest man hier nur die Ansicht der einen Seite... die Ex Freundin könnte das anders...vielleicht ganz anders begründen...und Chats weiss hier keiner, ausser was der Fragesteller hier gepostet hat... mein Bauchgefühl sagt mir...da wird nix zu holen sein...aber wünsche dem Fragesteller viel Glück...

tellerchen  01.07.2022, 13:32
@DerCAM

ich meinte mit den Euro, die Kosten...Anwalt...Gerichtsgebühren fressen den Betrag eher auf...da bleibt kaum was übrig...ausser Frust...

tellerchen  01.07.2022, 13:42
@Alarm67

ich habe das schon richtig gelesen...im Grunde hast du recht...was da genau in der Kommunikation steht...weiss hier niemand...ein Kontoauszug mag das Geld beweisen, aber wenn es ohne Bezeichnung..."geliehen"..."geschenkt" überwiesen wurde, kann eine blosse Geldüberweisung alles bedeuten...mal angenommen...der Fragesteller hat genau bezeichnet...das es geliehen ist...dann könnte das beweisen...aber niemand weiss...ob die EX Stütze bekommt...oder jemals wieder erwerbstätig ist bzw wird.. oder ob sie jemals die Klinik verlässt... zu holen wird da nix sein...das Geld ist futsch...ist jedenfalls meine Meinung...wünsche trotzdem dem Fragesteller viel Glück...