Nachhilfe zahlt nicht, Mahnung schicken?

4 Antworten

Warum fragst Du, "ob das empfehlenswert ist"? Du sagst, Du hast keine andere Möglichkeit, also mach es einfach, was wäre Deine Alternative?

Stell sofort Deine Nachhilfetätigkeit ein und versuche, ihre Adresse herauszubekommen. Frag sie oder die Nachhilfsperson direkt. Vielleicht hast Du Glück. Mit "Sie wird sich sicher weigern, mir ihre Adresse zu geben" kommst Du auf jeden Fall auch nicht weiter.

Letztlich lass es Dir eine Lehre sein, zukünftig nicht so leichtfertig zu sein. Nachhilfe lässt man sich sofort bezahlen und fertig. Wozu gibt es die einfachen Zahlungsmöglichkeiten, wie paypal etc.?

Ich würde hier mal konkret über eine Strafanzeige nachdenken, da hier der Verdacht im Raum steht man will dich gar nicht bezahlen und wollte das auch nie. Das wäre dann nämlich ein Betrug.


Zappzappzapp  03.12.2022, 19:32

Nett gemeint, aber eine Strafanzeige bringt absolut nichts, außer vergeudeter Zeit.

Ein Verdacht nützt gar nichts. So eine Behauptung muss bewiesen werden und wie sollte man beweisen, dass der Schuldner gar nicht bezahlen wollte? Allenfalls könnte man beweisen, wenn jemand bereits zahlungsunfähig war und wusste, dass er gar nicht würde bezahlen können. Selbst so ein Betrug wäre nicht einfach nachzuweisen.

Kevin1905  03.12.2022, 19:47
@Zappzappzapp

Eine Straftat zu beweisen ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft nach Ermittlungen durch die Polizei nicht des Anzeigenstellers.

Zappzappzapp  03.12.2022, 20:00
@Kevin1905

Sorry, aber da hast Du völlig falsche Vorstellungen.

Wer privat eine Strafanzeige stellt, muss die Beweise liefern. Die Staatsanwaltschaft würde sich herzlich bedanken, wenn jeder beliebig Strafanzeige stellen könnte und die Suche nach Beweisen der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft überließe. Die haben besseres und wichtigeres zu tun.

Kevin1905  05.12.2022, 13:14
@Zappzappzapp

Man muss Anhaltspunkte liefern, die einen Anfangsverdacht - ggf. auch gegen einen unbekannten Täter begründen, konkrete Ermittlungen die einen Tatverdacht erhärten können, obliegen aber dennoch den Ermittlungsbehörden.

Zappzappzapp  05.12.2022, 16:23
@Kevin1905

Hier über die rechtlichen Hintergründe zu diskutieren, wäre vom zeitlichen Aufwand her absurd.

https://www.strafverteidiger-hamburg.com/strafverfahren/strafantrag/

Fakt ist jedenfalls, dass im Fall der FSin garantiert keine Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnehmen würde. Der fragliche Betrag ist im absolut geringfügigen Bereich und ein Betrugsverdacht, man will und wollte nicht bezahlen, wäre niemals zu beweisen. Zudem fehlt das "öffentliche Interesse".

Zappzappzapp  06.12.2022, 15:56
@Kevin1905
Ähnlich sieht die Situation aus, wenn gem. § 263 Abs. 4 StGB, § 247 StGB, § 248a StGB durch den Betrug lediglich ein geringer Schaden verursacht worden ist. Dann darf im Regelfall der Betrug nur dann verfolgt werden, wenn der Verletzte einen Strafantrag gestellt hat.

Gib mir gerne nur ein einziges Beispiel in dem eine Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen so eines geringen Betrages und einem lediglich vermuteten Verdacht des Betruges aufgenommen hätte. Die haben wirklich genug sinnvollere Sachen zu tun, als wegen nicht bezahlter Nachhilfestunden zu ermitteln.

Und auch ich habe sinnvollere Sachen zu tun. Ich beende das hier mal, diese Diskussion bringt niemanden wirklich weiter. Die FSin kann es ja mal selbst ausprobieren.

Wende dich mal an das Einwohnermeldeamt der Dame und frag an, unter welchen Bedingungen du die Anschrift erhalten kannst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Eine gerichtliche Geltendmachung von Forderungen ist nur möglich, wenn man eine Zustelladresse hat. Zustellung an WhatsApp- oder Mailadressen erfolgt natürlich nicht.

Dementsprechend sinnlos ist es, ohne Kenntnis der Postanschrift überhaupt Mahnungen auszusprechen. Es könnten ja keinerlei Konsequenzen folgen!