Ex-Freund will meine Sachen nicht rausrücken. Kann ich ihn deswegen Anzeigen?
Hi!
Ich habe folgendes Problem: Mein Ex-Freund und ich sind seit über einem Jahr getrennt. Als wir noch zusammen waren habe ich ihm einige meiner Sachen geliehen ( eine Jacke, ein T-Shirt, eine Tasche, eine Kette, eine Mütze und eine Plastik Replika von einem Schwert.. 😅). Das Meiste davon wurde mir selbst mal geschenkt und ist mir daher sehr wichtig. Ich versuche seit fast einem Jahr ihn dazu zu bringen, mir meine Sachen wieder zu geben (via WhatsApp). Jedesmal kam eine Ausrede, dass er keine Zeit hat, nicht in der Stadt ist, etc... . Gestern habe ich ihn ein weiteres Mal gefragt, ob er denn endlich mal Zeit hat mir mein Eigentum zu geben. Nachricht wurde gelesen und ich wurde blockiert.
Wie kann ich jetzt vorgehen? Kann ich damit zur Polizei gehen? Ihn Anzeigen? Ich weiß einfach nicht mehr weiter...
Liebe Grüße
5 Antworten
schriftlich unter fristsetzung auffordern zur herausgabe, ansonsten steht dir der zivilrechtsweg offen (ungerechtfertigte bereicherung - herausgabe). das ist nichts für die polizei.
kannst ja dazu schreiben, dass du das gern friedlich lösen würdest ohne weitere schritte zu gehen. pack eine genau liste dazu, welche sachen er dir zurückgeben soll. notfalls soll er alles in eine kiste packen zu einem verwandten, wo du die sachen auf jeden fall abholen kannst, wenn er wieder on tour ist. soll sich mal nicht so anstellen. oh man.
Das ist keine Sache für die Polizei. Die würde eine Strafbarkeit vermutlich verneinen, jedenfalls aber das öffentlich Interesse.
Lösung: Schriftlich per Einschreiben Rückschein und unter Fristsetzung zur Herausgabe auffordern, Gegenstände genau bezeichnen, und anschließend Rechtsanwalt beauftragen.
Klar kannst du zur Polizei gehen und auch eine Anzeige erstatten, daran hindert dich niemand, aber die Polizei wird dir die Sachen vermutlich auch nicht zurückbringen. Ob es sich lohnt deshalb einen Anwalt zu beauftragen?
Sofern dein Ex- Freund die Sachen verkauft hat oder an Dritte weitergegeben hat, kommt Unterschlagung nach § 246 StGB in Betracht. Falls Sie Ihren Bekannten anzeigen, kann er danach strafrechtlich belangt werden.
Die Polizei wird nichts machen!
Anzeige wird aufgenommen und dann mangels öffentlichen Interesse eingestellt.
Die sind im Grunde genommen ja auch nicht zuständig, ein Anwalt wäre der richtige Ansprechpartner!