Deine Eltern könnten dir ein kostenfreies Juniordepot z.B. bei Consorsbank oder comdirect anlegen und dann monatlich einen Sparplan von z.B. 50 € auf einen sogenannten ETF besparen. Halte ich in jungen Alter für sehr sinnvoll. Gib im Google mal folgende Suchbegriffe ein "Juniordepot ETF-Sparplan".

Gold ist eher zur Absicherung gedacht.

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Kostengünstiger ETF-Sparplan z.B. auf den MSCI World oder S&P500. Günstige Anbieter für Wertpapierhandel gibt es genügend, teilweise sind Sparpläne sogar gebührenfrei möglich. Bereits mit 50 € im Monat kann sich über viele Jahre ein kleines Vermögen ansammeln und sparen wird damit stressarm automatisiert.

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Zunächst kann ein Blick ins Grundbuch hilfreich sein welches aus 3 Abteilungen besteht. Welche Eintragungen zum Wegerecht sind konkret in Abteilung II vorhanden? Vielleicht kann auch die Gemeinde einige Tipps geben. Im Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es außerdem in § 917 BGB das Notwegerecht. Hier gibt es aber strenge Kriterien die du mittels Google ermitteln kannst.

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Verwertbares Vermögen sind neben Immobilienbesitz allgemein Grundbesitz - ob bebaut oder unbebaut - Geld, Aktien oder Bausparverträge. Was sagt dir das?

Damit Pflegekosten nicht aus vorhandenem Vermögen oder durch den Verkauf vom Elternhaus abgestottert werden müssen, sollte man rechtzeitig eine private Pflegetagegeldversicherung oder ähnliches abgeschlossen haben. Gerade in jüngeren Jahren sind solche Versicherungen eher noch bezahlbar.

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Es ist nicht unüblich das im Rahmen einer Beleihungswertermittlung ein Gutachter das Haus anschaut. Keine Sorge. Da werden meistens einige Bilder gemacht und evtl. Raumgrößen mit vorhandenen Angaben verglichen. Oft arbeiten diese mit Checklisten der jeweiligen Bank.

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Der Wert der Immobilie müsste aufgrund des Nießbrauchs nach dem Ertragswertverfahren ermittelt werden. Der fiktiven Ausfall des Jahresnettomietertrags mindert den Immobilienwert ja hier entsprechend. Grundsätzlich ist also der monatlich nachhaltigerzielbare Ertrag abzüglich der auf den Nießbrauchnehmer entfallenden anteiligen Lasten des Grundstückes (§§ 1141, 1147 BGB) zu ermitteln. Der Jahreswert ist mit der statistischen restlichen Lebenserwartung zu multiplizieren und man erhält so den gewünschten Betrag. Der Wert des Nießbrauch kann sogar gegen Null tendieren aufgrund des Fortgeschrittenen Alters. Der Vervielfältiger hängt ab vom zugrundeliegenden Liegenschaftszins (Aussage vom Gutachterausschuss) und der Restnutzungsdauer der Immobilie. Dafür gibt es Tabellen. Sicherlich kann der Gutachterausschuss weiterhelfen mti einigen Daten. So mal schnell ist das nicht auszurechnen. Da würde ich ein einvernehmliche Lösung (Pauschalbetrag) suchen oder einen Immobiliengutachter einschalten.

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Im Kaufvertrag kann eine kurzfristige Zahlung des fälligen Kaufspreises vereinbart werden (Datum festlegen) nach dem die Schlüsselübergabe erfolgt. Woran sollte das scheitern wenn die Finanzierung steht? Diese Zeit muss man dann eben noch warten.

Muss die Schlüsselübergabe vorab erfolgen kann ein sofort zu zahlender Vorschuss schriftlich vereinbart werden z.B. in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises um den Eigentümer eine Sicherheit zu geben.

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Ich nehme an sie meinen die Zusatzversorgung vom öffentlichen Dienst.

Sie zahlt eine Betriebsrente in allen Rentenfällen, die es in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt: Regelaltersrente, Altersrente für Frauen, Altersrente für schwerbehinderte Menschen, Altersrente nach Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit, Altersrente für langjährig Versicherte, Altersrente für besonders langjährig Versicherte, Volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente, Renten an Hinterbliebene (Witwen-/Witwerrente und Waisenrente).

Wird eine Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt,
gibt es allerdings noch keine Leistung aus der Zusatzversorgung
(erst bei Vollrente).

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Die Banken lieben solche Kunden! Aber du zahlst halt eine Menge Zinsen im Laufe der Zeit und erfahrungsgemäß kommt man oft schwer aus dem ständigen Dispostrudel wieder raus wenn man erst mal so richtig drin ist.

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Wie reagiert man auf die Aussage, das dreifache zu leisten, was man verdienen möchte?

Unabhängig von politischen oder gewerkschaftlichen Einflüssen und auch unabhängig vom jeweiligen Beruf, der ein jeder ausübt - oder auch nicht.

Wenn ihr in einem Gespräch mit dem Chef ihr mit einer Aussage konfrontiert werdet, wie die obige, was kann man dagegen halten?

Beispiel: In einem Einstellungsgespräch wird über das zukünftige Gehalt gesprochen. Da es keinen Tarifvertrag gibt, gibt es eine Gehaltsverhandlung. Das Wunschbruttoeinkommen des Arbeitnehmers beläuft sich auf 2.500,00 Euro. Er untermautert seinen Wunsch mit guten Argumenten, seine Qualifikation, seine Arbeitsweise, seine Berufserfahrung. Er weiß, dass er nicht den Fehler machen darf, seine persönliche Situation anzusprechen (Miete kostet, Auto kostet, Urlaub kostet, usw.)

Der Chef entgegnet ihn die Regel, dass er für 2.500 Euro aber auch das "dreifache" einbringen muss, also dass das Unternehmen an ihm 7.500,00 Euro verdienen muss.

Wie reagiert jetzt der Arbeitnehmer?

EDIT:

Wikipedia:

"Arbeitsentgelt ist – neben der Erfüllung weiterer Pflichten – die wesentliche Gegenleistung, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer für seine Arbeitsleistung aufgrund eines Arbeitsvertrages schuldet. Entgelt ist eine nominalisierte Form von „entgelten“, was so viel heißt wie „vergüten“."

Das heißt, das Arbeitsverhältnis ist ein Tauschgeschäft zwischen Arbeitsleistung (vom Arbeitnehmer zu erbringen) und dem Arbeitsentgelt (vom Arbeitgeber zu erbringen).Doch was versteht man genau unter Arbeitsleistung? Diese ist meiner Meinung nach vertraglich festgelegt worden bzw. muss vertraglich festgelegt werden.

Bsp: - Ablegen von Belegen

Im Vertrag steht also nur "Ablegen von Belegen". Es steht nicht, dass man so schnell wie möglich so viele wie möglich ablegen muss. Der Zeitfaktor spielt keine Rolle, oder doch?

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Zuerst mal in den Chef hineinversetzen um seine Sichtweise zu verstehen. Gründe wie lange Zugehörigkeit zur Firma bringen nix. Handfeste Zahlen, zum Beispiel eine erreichte Umsatzsteigerung oder ein erzielter Mehrwert wirken. Auch das Timing spielt eine Rolle.

Ansonsten: Berufliche Alternativen prüfen! Gerade wenn man noch jünger ist.

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Leider stehen der Arbeitsagentur in diesem Fall tatsächlich große Befugnisse zu und so kann es passieren, dass man in ein solch ungünstiges Arbeitsverhältnis in unserer Arbeits-Diktatur gezwungen wird. Gleichzeitig kenne ich persönlich etliche Fälle von gesunden, arbeitsfähigen Harz4-Empfängern, welchen das Geld gegeben wird ohne Sanktionen im Falle einer Nichtbewerbung auszuführen.

Ich würde trotzdem beim Arbeitsamt nach der Möglichkeit einer geförderten Weiterbildung fragen. Vielleicht wird auch ein guter Fernkurs bezahlt, um die Zeit des befristeten Jobs für eine sinnvolle Fortbildung zu nutzen.

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