Freiberufliche Tätigkeit. Auftraggeber ist Insolvent und zahlt die Rechnung nicht. Was tun in der Einkommenssteuer?
Schönen Guten Abend.
Ich benötige leider mal etwas Hilfe.
Ich bin Freiberuflicher Fotograf und einer meiner Kunden hatte Insolvenz angemeldet. Ein offener Betrag von 6000€ für meine erbrachten Leisungen wurde nicht beglichen. Das Verfahren ist auch schon durch und leider ist dort nichts mehr zu holen.
Nun ist meine Frage, kann ich diesen Verlust wenigstens steuerlich irgendwie geltend machen? Für 6000€ zu arbeiten und davon nichts zu sehen, hat schon wehgetan.
Vielen Dank für die Hilfe.
2 Antworten
Du machst doch eine Einnahmen-Ausgaben-Überschuss-Rechnung.
Dadurch, dass Du dieses Geld nicht bekommst, mindert es ja schon Deinen Gewinn.
Nehmen wir an, der Kunden hätte bezahlt und Dein Umsatz wäre damit 50.000,- Euro gewesen. Deine Kosten 10.000,- Euro, so wäre der Gewinn doch 40.000,- Euro gewesen.
Nun hat der nicht gezahlt, damit sind Deine Einnahmen nur 44.000,-, die Kosten noch immer 10.000,- und der Gewinn nur 34.000,- euro und Deine Einkommensteuer sinkt entsprechend.
Wenn du Einnahmenüberschussrechner bist, ergibt sich die steuerliche Berücksichtigung automatisch. Du hattest den Aufwand, dafür aber keinen Umsatz.
Sonst schreibst du die Forderung ab und das mindert dein Ergebnis/deine Steuer.
Hat was mit Buchhaltung zu tun und wenn du das nicht verstehst, versteuerst du vermutlich so und so nur das, was du einnimmst.
Geld, das du nicht bekommst, musst du jedenfalls nicht versteuern. Deine Einkünfte sinken also ganz ohne eine Abschreibung um die 6.000 €.
Ich muss ja gestehen, so ganz versteh ich nicht das wie. Wie könnte ich es denn Abschreiben?