Wohnsitz in Deutschland, angestellt bei Firma aus Dubai?

3 Antworten

Ehrlich gesagt bin ich sehr gespannt, ob sich einer der geschätzten anderen sachkundigen Antworter an diese Frage mit einer klaren Antwort ran traut.

Hiermit überfordert Ihr m.E. die Möglichkeiten eines Forums und auch die Zulässigkeit.

Der Sachverhalt ist derart speziell, das es eine klare und individuelle Steuerberatung ist, wenn man es beantwortet. Mit allen Konsequenzen, wie z. B. Haftung, falls es sich als falsch herausstellt.

Dazu kommt noch, dass die Datenbasis sehr schmal ist.

+ Deutscher Wohnsitz

+ Arbeitgeber in Dubai

+ Arbeitsstelle auf Militärbasis in Afrika

Keine Angaben zu Vertragsart mit dem Arbeitgeber

Ist es überhaupt ein Arbeitgeber, oder ist es ein Auftraggeber

Gibt es einen zusätzlichen Wohnsitz, in Dubai? in Afrika?

Welches Land in Afrika?

Ist der Vertrag zeitlich begrenzt?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Sehr geehrte Frau Vexy,

wir von www.baufi-zentral.de antworten gern, sahen die Frage erst heute und antworten auch mit Blick auf eine künftige Immobilienfinanzierung.

Vorsorglich sollte mit der bleibenden Steuerpflicht der BRD vorerst berücksichtigt werden, bis eine amtliche Befreiuungsbestätigung vorliegt. Sobald die Arbeitsstelle im Ausland angetreten ist mit der Aufenthaltsdauer über mind. ein halbes Jahr je Kalenderjahr und der Lebensmittelpunkt ins afrikanische Ausland verlegt ist, kann Ihr Mann die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht aller Welteinnahmen im FA beantragen mit Vorlage des Auslandsarbeitsvertrag u. mit weiteres zum ausländischen Lebensmittelpunkt oder auch nachträglich rückwirkend (schwieriger). Eine Wohnsitz in der BRD könnte bedingt bleiben - jedoch dürfte die Wohnsitzabmeldung zwecks steuerlichen Vereinfachungsnachweis sinnvoll sein, um zügiger das Ende der Steuerpflicht zu den Auslandseinnahmen zu erhalten.

Solange der BRD-Wohnsitz angemeldet ist, bleibt die gesetzliche Vermutung der unbeschränkten Steuerpflicht alle Welteinnahmen bestehen, bis davon das FA nach Antrag des Betroffenen befreit zum jeweiligen Jahr. Folglich wird die jährliche Beantragung mit neuen Nachweisen zum Aufenthalt mit dem Lebenmittelpunkt im Ausland über mind. ein halbes Jahr je Kalenderjahr notwendig.

Die Arbeitnehmerentsendung aus den VAE (Dubai,...) nach Afrika u.a. kommt häufig vor. In den afrikanischen Staaten besteht jeweils die Einkommenssteuerpflicht oft als Quellensteuer, falls keine bilaterale Verträge zur Steuerbefreiuung zwischen VAE und dem afrikanischen Staat geschlossen wurde.

Wir in www.baufi-zentral.de sind auf Steuerausländer, Wohnsitzausländer, Expats, Grenzpendler spezialisiert seit 20 Jahren. Gern setzen wir Finanzierungen für Personen um , die EUR-Lohn oder mit Nicht-EUR-Gehalt oder Auslandsrenten aller Staaten der EU und EFTA und aus vielen weitere Staaten außerhalb der EU erhalten (unsere Website). Die Einkommensnachweise in Fremdsprachen werden akzeptiert.

Gern helfen wir, rufen zu den Zeitvorschlägen weltweit zurück und freuen uns auf weitere Fach- und Rechtsfragen zu Immobilien.

Mit freundlichen Grüßen

i.schneider@baufi-zentral.de

senior - Banker / Kreditspezialist für Personen mit ausländischem Wohnsitz u. Steuerausländer

Hey, genau für die gleiche Stelle habe ich auch einen Vertrag bekommen, könntest du dich bitte einmal melden, wie ihr das geregelt habt