Freelancertätigkeit im nicht-europäischen Ausland für deutschen Arbeitgeber - wo zahle Ich Steuern?
Hallo zusammen,
Mein Partner und Ich werden ab Mitte August 2018 nach Südafrika ziehen, da er von seinem Arbeitgeber versetzt wird. Der Aufenthalt ist vorerst auf drei Jahre begrenzt.
Mein jetziger Arbeitgeber hat mir angeboten, weiterhin Projekte auf Freelancer-Basis zu tätigen, was natürlich sehr charmant für mich wäre. Das heißt, Ich werde in Kürze von einer Festanstellung in eine freiberufiche Tätigkeit wechseln. Wir geben unsere Wohnung auf und Ich hatte auch geplant mich aus D komplett abzumelden. In Südafrika habe Ich allerdings keine Arbeitserlaubnis und werde diese auch nicht bekommen. Wie kann Ich also als Freelancer von Südafrika aus für einen deutschen Kunden weiterhin arbeiten und wie muss das steuerrechtlich laufen? Ich arbeite als Projektmanagerin und würde hauptsächlich Konzepte, Kalkulationen und Präsentationen erstellen und dann nach D mailen, wo Sie dann umgesetzt werden.
Ich habe zwei verschiedene Aussagen von Steuerberatern erhalten, einig waren Sie sich zumindest bei dem Thema, dass Ich nur beschränkt steuerpflichtig bin in D.
Es muss doch möglich sein für Einkünfte aus D die Steuern in D zahlen zu können, obwohl man drei Jahre in Südafrika lebt und nur ab und zu in Deutschland zu Besuch ist.
Ich habe bereits recherchiert, dass das Finanzamt bei jedem Fall von selbstständiger Arbeit individuell die Einschätzung vornimmt ob es sich um freiberufliche Tätigkeit handelt oder ob man als Gewerbetreibender eingestuft wird. Als Gewerbetreibender muss Ich aber ein Gewerbe in D anmelden, wenn Ich mich aber aus D abmelde, kann Ich das nicht behalten, oder? Das Gewerbe dann ins Ausland umziehen ist aufgrund der fehlenden Arbeitserlaubnis keine Option.
Ich freue mich über Infos und Tipps, die mir weiterhelfen!
2 Antworten
Wir geben unsere Wohnung auf
Damit habt Ihr keinen Wohnsitz mehr in "D" Somit seid Ihr hier nicht mehr einkommensteuerpflichtig. Ausser Ihr würdet hier Einkünfte erzielen. Mit denen dann beschränkt einkommensteuerpflichtig.
Ich arbeite als Projektmanagerin und würde hauptsächlich Konzepte, Kalkulationen und Präsentationen erstellen und dann nach D mailen, wo Sie dann umgesetzt werden.
Das könnte kein Gewerbe sein, sondern freier Beruf. wäre aber noch genau zu prüfen.
Als Gewerbetreibender muss Ich aber ein Gewerbe in D anmelden, wenn Ich mich aber aus D abmelde, kann Ich das nicht behalten, oder?
Um hier einen Gewerbebetrieb, oder eine freiberufliche Praxis zu haben müsste eine Betriebsstätte bestehen. Eine Betriebsstätte ist eine feste Einrichtung die geeignet ist die Tätigkeit auszuüben. Um Irrtümern vorzubeugen, ein Briefkasten am Haus des Bruders, oder der Mutter ist keine Betriebsstätte.
Wenn Du an einem Schreibtisch in Südafrika Präsentationen erstellst, die in Europa genutzt werden, ohne ein Schild an die Tür zu schrauben, kann ich mir nicht vorstellen, dass die dortigen Behörden da ärger machen. Insbesondere wenn sie durch Steuereinnahmen profitieren.
Aber Ich würde ja Einkünfte aus D auf ein deutsches Bankkonto erzielen. Also beschränkt steuerpflichtig meines Wissens nach.
Da müsste man Dein Wissen nach den Maßgaben des DBA (Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung) überprüfen. Das hat ja @Petz1900 schon geprüft.
Wäre zum Beispiel ein angemieteter Schreibtisch in einem Coworking Space oder ähnliches eine Betriebsstätte, die gelten würde?
Das könnte eine Lösung sein, müsste geprüft werden.
meinst Du damit, dass ich in Südafrika Steuern zahlen müsste? Da Ich ja für dieses Land keine Arbeitserlaubnis habe, "darf" Ich sozusagen ja auch keine Steuern einzahlen.
Die Steuerbehörden die ich kenne, kümmern sich nicht um Arbeitserlaubnisse. Wenn ich hier für einen Menschen aus einem nicht EU-Land eine Steuererklärung einreiche, hat das Finanzamt noch nie nach einer Arbeitserlaubnis gefragt. Immer nur nach Einnahmen und Ausgaben.
Warum willst Du blos hier zahlen. Selbst mit Betriebsstätte hättest Du hier keinen Wohnsitz. Also beschränkte Steuerpflicht, womit viel Vergünstigungen wegfallen.
In Südafrika wäre es garantiert billiger. Weiß ich von meinen dortigen Freunden.
Warum willst Du blos hier zahlen. Selbst mit Betriebsstätte hättest Du hier keinen Wohnsitz. Also beschränkte Steuerpflicht, womit viel Vergünstigungen wegfallen.
Ich bin davon ausgegangen, dass es für mich nicht möglich ist die Steuern in Südafrika zu zahlen, da Ich da ja eigentlich nicht arbeiten darf. Sonst gibt es dafür keinen Grund!
Arbeitserlaubnisse sind immer dafür notwendig um auf dem betreffenden Arbeitsmarkt tätig zu werden. Mit der Gefahr einen Arbeitsplatz zu belegen, der dann den Einheimischen fehlt.
Hier geht es um eine freiberufliche Tätigkeit die in Südafrika soviel Auswirkung hat, wie das Umfallen eines Reissacks in Peking.
Die einzige Auswirkung Deiner Tätigkeit in Südafrika wären Steuereinnahmen.
Das hatte Ich bisher nicht bedacht - vielen Dank für den Hinweis, dann werde Ich diesen Weg mal weiterverfolgen! Einen schönen Abend und Danke für deine Zeit und Hilfe!
Höchstwahrscheinlich (es ist immer schwierig juristisch richtige Antworten bei komplexen Fragestellungen in einem Forum zu geben) sind die Einkünfte in Südafrika steuerpflichtig, da du in D vermutlich keine Betriebsstätte unterhalten wirst.
Bei gewerblichen Einkünften würde Artikel 4 DBA Südafrika, bei freiberuflichen Einkünften Artikel 12 zureffen.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/95087_12/
Bei beiden hätte aber deiner Schilderung nach Südafrika das Besteuerungsrecht, jedenfalls ab 2019.
Im Jahr des Wegzugs, also 2018 (und übrigens auch im Jahr des Zuzugs nach D) unterliegen die Einkünfte aus Südafrika in D dem Progressionsvorbehalt, § 32b Abs. 1 Nr. 2 EStG
Hi,
erstmal Danke für die Antwort!
=> Aber Ich würde ja Einkünfte aus D auf ein deutsches Bankkonto erzielen. Also beschränkt steuerpflichtig meines Wissens nach.
=> Wäre zum Beispiel ein angemieteter Schreibtisch in einem Coworking Space oder ähnliches eine Betriebsstätte, die gelten würde?
=> meinst Du damit, dass ich in Südafrika Steuern zahlen müsste? Da Ich ja für dieses Land keine Arbeitserlaubnis habe, "darf" Ich sozusagen ja auch keine Steuern einzahlen.
Danke schon mal und Grüße!