Freelancertätigkeit im nicht-europäischen Ausland für deutschen Arbeitgeber - wo zahle Ich Steuern?

2 Antworten

Wir geben unsere Wohnung auf 

Damit habt Ihr keinen Wohnsitz mehr in "D" Somit seid Ihr hier nicht mehr einkommensteuerpflichtig. Ausser Ihr würdet hier Einkünfte erzielen. Mit denen dann beschränkt einkommensteuerpflichtig.

Ich arbeite als Projektmanagerin und würde hauptsächlich Konzepte, Kalkulationen und Präsentationen erstellen und dann nach D mailen, wo Sie dann umgesetzt werden.

Das könnte kein Gewerbe sein, sondern freier Beruf. wäre aber noch genau zu prüfen.

Als Gewerbetreibender muss Ich aber ein Gewerbe in D anmelden, wenn Ich mich aber aus D abmelde, kann Ich das nicht behalten, oder?

Um hier einen Gewerbebetrieb, oder eine freiberufliche Praxis zu haben müsste eine Betriebsstätte bestehen. Eine Betriebsstätte ist eine feste Einrichtung die geeignet ist die Tätigkeit auszuüben. Um Irrtümern vorzubeugen, ein Briefkasten am Haus des Bruders, oder der Mutter ist keine Betriebsstätte.

Wenn Du an einem Schreibtisch in Südafrika Präsentationen erstellst, die in Europa genutzt werden, ohne ein Schild an die Tür zu schrauben, kann ich mir nicht vorstellen, dass die dortigen Behörden da ärger machen. Insbesondere wenn sie durch Steuereinnahmen profitieren.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

fietzpiepe 
Beitragsersteller
 03.06.2018, 21:52

Hi,

erstmal Danke für die Antwort!

Wir geben unsere Wohnung auf 
Damit habt Ihr keinen Wohnsitz mehr in "D" Somit seid Ihr hier nicht mehr einkommensteuerpflichtig. Ausser Ihr würdet hier Einkünfte erzielen. Mit denen dann beschränkt einkommensteuerpflichtig.

=> Aber Ich würde ja Einkünfte aus D auf ein deutsches Bankkonto erzielen. Also beschränkt steuerpflichtig meines Wissens nach.

"Um hier einen Gewerbebetrieb, oder eine freiberufliche Praxis zu haben müsste eine Betriebsstätte bestehen. Eine Betriebsstätte ist eine feste Einrichtung die geeignet ist die Tätigkeit auszuüben. Um Irrtümern vorzubeugen, ein Briefkasten am Haus des Bruders, oder der Mutter ist keine Betriebsstätte."

=> Wäre zum Beispiel ein angemieteter Schreibtisch in einem Coworking Space oder ähnliches eine Betriebsstätte, die gelten würde?

"Wenn Du an einem Schreibtisch in Südafrika Präsentationen erstellst, die in Europa genutzt werden, ohne ein Schild an die Tür zu schrauben, kann ich mir nicht vorstellen, dass die dortigen Behörden da ärger machen. Insbesondere wenn sie durch Steuereinnahmen profitieren."

=> meinst Du damit, dass ich in Südafrika Steuern zahlen müsste? Da Ich ja für dieses Land keine Arbeitserlaubnis habe, "darf" Ich sozusagen ja auch keine Steuern einzahlen.

Danke schon mal und Grüße!

wfwbinder  03.06.2018, 22:10
@fietzpiepe
 Aber Ich würde ja Einkünfte aus D auf ein deutsches Bankkonto erzielen. Also beschränkt steuerpflichtig meines Wissens nach.

Da müsste man Dein Wissen nach den Maßgaben des DBA (Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung) überprüfen. Das hat ja @Petz1900 schon geprüft.

Wäre zum Beispiel ein angemieteter Schreibtisch in einem Coworking Space oder ähnliches eine Betriebsstätte, die gelten würde?

Das könnte eine Lösung sein, müsste geprüft werden.

meinst Du damit, dass ich in Südafrika Steuern zahlen müsste? Da Ich ja für dieses Land keine Arbeitserlaubnis habe, "darf" Ich sozusagen ja auch keine Steuern einzahlen.

Die Steuerbehörden die ich kenne, kümmern sich nicht um Arbeitserlaubnisse. Wenn ich hier für einen Menschen aus einem nicht EU-Land eine Steuererklärung einreiche, hat das Finanzamt noch nie nach einer Arbeitserlaubnis gefragt. Immer nur nach Einnahmen und Ausgaben.

Warum willst Du blos hier zahlen. Selbst mit Betriebsstätte hättest Du hier keinen Wohnsitz. Also beschränkte Steuerpflicht, womit viel Vergünstigungen wegfallen.

In Südafrika wäre es garantiert billiger. Weiß ich von meinen dortigen Freunden.

fietzpiepe 
Beitragsersteller
 03.06.2018, 22:14
@wfwbinder
Warum willst Du blos hier zahlen. Selbst mit Betriebsstätte hättest Du hier keinen Wohnsitz. Also beschränkte Steuerpflicht, womit viel Vergünstigungen wegfallen.

Ich bin davon ausgegangen, dass es für mich nicht möglich ist die Steuern in Südafrika zu zahlen, da Ich da ja eigentlich nicht arbeiten darf. Sonst gibt es dafür keinen Grund!

wfwbinder  03.06.2018, 22:18
@fietzpiepe

Arbeitserlaubnisse sind immer dafür notwendig um auf dem betreffenden Arbeitsmarkt tätig zu werden. Mit der Gefahr einen Arbeitsplatz zu belegen, der dann den Einheimischen fehlt.

Hier geht es um eine freiberufliche Tätigkeit die in Südafrika soviel Auswirkung hat, wie das Umfallen eines Reissacks in Peking.

Die einzige Auswirkung Deiner Tätigkeit in Südafrika wären Steuereinnahmen.

fietzpiepe 
Beitragsersteller
 03.06.2018, 22:22
@wfwbinder

Das hatte Ich bisher nicht bedacht - vielen Dank für den Hinweis, dann werde Ich diesen Weg mal weiterverfolgen! Einen schönen Abend und Danke für deine Zeit und Hilfe!

Höchstwahrscheinlich (es ist immer schwierig juristisch richtige Antworten bei komplexen Fragestellungen in einem Forum zu geben) sind die Einkünfte in Südafrika steuerpflichtig, da du in D vermutlich keine Betriebsstätte unterhalten wirst.

Bei gewerblichen Einkünften würde Artikel 4 DBA Südafrika, bei freiberuflichen Einkünften Artikel 12 zureffen.

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/95087_12/

Bei beiden hätte aber deiner Schilderung nach Südafrika das Besteuerungsrecht, jedenfalls ab 2019.

Im Jahr des Wegzugs, also 2018 (und übrigens auch im Jahr des Zuzugs nach D) unterliegen die Einkünfte aus Südafrika in D dem Progressionsvorbehalt, § 32b Abs. 1 Nr. 2 EStG

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32b.html